Förderung des Neu- und Ausbaus von Güterwegen im Burgenland
Förderung von Neu- und Ausbau ländlicher Wege und Straßen im Burgenland. Anträge können laufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird der Neu- und Ausbau von ländlichen Wegen und Straßen im Burgenland.
Förderfähige Ausgaben
- Begehung
- Strategisch begleitende Bauaufsicht
- Kollaudierung
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Personenvereinigungen und juristische Personen gemäß Burgenländisches Straßengesetz 2005
Beschreibung
Die Förderung unterstützt den Neu- und Ausbau ländlicher Wege und Straßen im Burgenland. Ziel ist der Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur zur Stärkung des ländlichen Raums und zur Förderung von Wirtschaft und Mobilität in der Region. Förderberechtigt sind Personenvereinigungen und juristische Personen gemäß dem Burgenländischen Straßengesetz 2005, darunter Vereine, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen. Die Maßnahme richtet sich an Initiativen, die mit fachlicher Begleitung und strategischer Planung nachhaltige Verbesserungen im Güterwege-Netz erzielen möchten.
Als direkte Zuschüsse deckt die Unterstützung unter anderem Ausgaben für Begehung, strategisch begleitende Bauaufsicht und Kollaudierung ab. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da eine fortlaufende Fördermöglichkeit besteht. Mit einem budgetierten Volumen von 0,264 Mio. Euro stellt das Land Burgenland finanzielle Mittel zur Verfügung, um qualitätsgesicherte Bauvorhaben zu realisieren. Durch partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Antragstellenden und Verwaltungsbehörde wird eine effiziente Projektumsetzung gewährleistet. Die Förderung leistet einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Entwicklung und zur nachhaltigen Sicherung der Verkehrsinfrastruktur im Burgenland.
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