Zuschuss

Förderung des Projekts "BBE NACHBARINNEN Empowerment Perspektive"

Unterstützung geflüchteter oder migrierter Frauen in prekären ökonomischen Verhältnissen in Wien, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden und Vermittlungshindernisse zu beseitigen. Gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2026.

Migration Soziales Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 24
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung geflüchteter oder migrierter Frauen in prekären ökonomischen Verhältnissen, um einen Weg in den Arbeitsmarkt zu finden und Vermittlungshindernisse zu beseitigen; Vermitteln von Perspektiven für Integration am Arbeitsmarkt und Fördern dementsprechender Handlungen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verein NACHBARINNEN als Antragsteller
  • Angebot für Frauen mit den genannten Muttersprachen in Wien
  • Projektumsetzung gemäß Fördervertrag
  • Einreichung der Istkosten für Abrechnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzplan

Beschreibung

Das Projekt „BBE NACHBARINNEN Empowerment Perspektive“ in Wien fördert gemeinnützige Organisationen, insbesondere den Verein NACHBARINNEN, bei der Unterstützung geflüchteter und migrierter Frauen mit Muttersprachen Somali, Arabisch, Farsi/Dari, Türkisch sowie Tschetschenisch, Russisch und Ukrainisch. Ziel ist es, ökonomisch prekär lebenden Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen und bestehende Vermittlungshindernisse abzubauen. In den Themenfeldern Migration, Soziales, Frauenförderung sowie Arbeit & Soziales werden systemische Ansätze wie persönliche Netzwerkarbeit, Sozialraumorientierung und Case Management eingesetzt. Durch Hausbesuche, Frauenarbeit, Begleitung zu Ämtern und Bildungsfrühstücke entsteht ein maßgeschneidertes Betreuungsangebot, das über 24 Monate (01.01.2025–31.12.2026) nachhaltige Perspektiven für berufliche Integration schafft. Die Fördersumme wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und richtet sich nach den im Fördervertrag festgelegten Istkosten.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die das Angebot in Wien anbieten und die Projektumsetzung gemäß Vertrag sicherstellen. Zur Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Finanzplan einzureichen. Die Fristen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff). Der waff, als arbeitsmarktpolitische Einrichtung der Stadt Wien, begleitet das Projekt bei allen lieferungs- und abrechnungsrelevanten Belangen. Durch die Kombination von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, Lernhilfe und Eltern-Kind-Programmen werden ressortübergreifend Handlungsimpulse gesetzt, die die geförderten Frauen in die Lage versetzen, langfristig eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit aufzunehmen und sich in die städtische Gesellschaft zu integrieren.

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