Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
Förderung von Sanierung, Modernisierung, Umwidmung, Erweiterung und Neubau vereinseigener Sportstätten in Thüringen. Anmeldeschluss jeweils 1. August (z. B. 01.08.2026 für Förderjahr 2027).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Aus-, Um- und Neubaus vereinseigener Sportstätten in Thüringen zur Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere durch energieeffiziente und umweltschonende Maßnahmen sowie barrierefreie und geschlechtergerechte Nutzbarkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten
- Einbau energieeinsparender Maßnahmen
- Einsatz umweltschonender Technologien
- Planungs- und Ingenieurleistungen
- Unentgeltliche Arbeitsleistungen (bis 30%)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Parkplätze
- Kosten der öffentlichen Erschließung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Landessportbund Thüringen e.V.
- Vertraglich geregelte Zweckbindung der Sportanlage mindestens 15 Jahre (bei Neubau 20 Jahre) nachzuweisen
- Stellungnahmen der Kommune, des Landratsamtes, des KSB/SSB und des Sportfachverbands beizufügen
- Beratungsgespräch bei Projekten mit Gesamtkosten über 50.000 € erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anmeldeformular zur Förderung vereinseigener Sportstätten
- Fachliche Stellungnahmen (Gemeinde/Kommune, Landkreis, KSB/SSB, Sportfachverband)
- Nachweise bei Mehrfachnutzung (optional)
- Kostenberechnung nach DIN 276 oder Kostenvoranschläge (ab 150.000 €)
Bewertungskriterien
- Prioritätseinstufung des Kreises
- Vereins- und Sportentwicklung
- Kinder- und Jugendarbeit
- Kooperationen
Beschreibung
Das Programm zur Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus in Thüringen unterstützt gemeinnützige Sportvereine, -verbände sowie Kreis- und Stadtsportbünde bei der Sanierung, Modernisierung, Umwidmung, Erweiterung und dem Neubau eigener Sportanlagen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Infrastruktur durch den Einbau energieeffizienter und umweltschonender Technologien sowie die Schaffung barrierefreier und geschlechtergerechter Nutzungsformen. Jährlich stehen hierfür bis zu 2,7 Mio. € aus Landesmitteln zur Verfügung, wobei Zuschüsse von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden. Maximal können 500 € pro gemeldetes Vereinsmitglied beantragt werden; unentgeltliche Arbeitsleistungen der Mitglieder sind bis zu 30 % der Gesamtinvestition anrechenbar. Nicht förderfähig sind Maßnahmen zur Parkplatzanlage oder öffentliche Erschließung.
Teilnahmeberechtigt sind Organisationen, die Mitglied im Landessportbund Thüringen e.V. sind und eine vertraglich geregelte Zweckbindungsfrist von mindestens 15 Jahren (bei Neubau 20 Jahre) nachweisen. Der Anmeldeschluss für das Förderjahr 2027 ist der 01.08.2026. Zum Antragsverfahren gehören das ausgefüllte Anmeldeformular, fachliche Stellungnahmen von Kommune, Landkreis, KSB/SSB und Sportfachverband sowie bei Bedarf Planungskostennachweise nach DIN 276 oder Kostenvoranschläge ab einem Gesamtvolumen von 150 000 €. Projekte über 50 000 € Gesamtkosten erfordern zusätzlich ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund. Bei der Auswahl spielen unter anderem die Priorität im Kreis, Vereins- und Sportentwicklung, Kinder- und Jugendarbeit sowie Kooperationen eine entscheidende Rolle. Interessierte Vereine finden alle Unterlagen und detaillierte Informationen direkt beim Landessportbund Thüringen e.V. – der optimale Startpunkt für zukunftsweisende Sportstätteninvestitionen in Thüringen!
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