Zuschuss

Förderung durch die Bürgerstiftung Nordheim

Die Bürgerstiftung Nordheim fördert gemeinnützige und lokale Projektideen im Rahmen ihres Stiftungszwecks (§2 der Satzung). Für die Antragstellung reichen Sie eine kurze Projektbeschreibung ein und nutzen unseren vorgefertigten Antrag oder einen formlosen schriftlichen Antrag.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Regionalförderung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von Ideen und Projekten, die dem Stiftungszweck dienen und durch bürgerschaftliches Engagement ein vielfältiges Gemeindeleben in Nordheim gestalten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektidee entspricht §2 Stiftungszweck
  • Einreichung einer kurzen Projektbeschreibung
  • Ausgefüllter vorgefertigter Antrag oder formloser schriftlicher Antrag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurze Projektbeschreibung
  2. Vorgefertigter Förderantrag oder formloser Antrag
  3. Angaben zu Ansprechpartner und Kontaktdaten
  4. Kostenaufstellung
  5. Finanzierungsübersicht

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
  • Beitrag zum Gemeindeleben

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Nordheim unterstützt bürgerschaftlich getragene Initiativen in Nordheim und Umgebung, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und ein lebendiges Gemeindeleben in Baden-Württemberg gestalten. Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen können im Rahmen der fortlaufenden Zuschussvergabe Anträge einreichen. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Demokratie, Soziales, Regionalentwicklung, Landwirtschaft und ländlicher Raum, die mit ihrem Engagement einen nachhaltigen Beitrag zum Zusammenhalt vor Ort leisten. Die Vergabe erfolgt auf Basis des in der Satzung festgelegten Stiftungszwecks (§ 2) und richtet sich nach dem Beitrag zum Gemeindeleben sowie der Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bürgerstiftung Nordheim.

Für die Antragsprüfung genügt eine kurze Projektbeschreibung samt Zeitrahmen und gewünschtem Förderbetrag. Dabei kann auf den vorgefertigten Antrag zurückgegriffen werden oder ein formloser schriftlicher Antrag eingereicht werden. Erforderlich sind zudem Angaben zu Ansprechpartner:innen, Kontaktdaten, einer Kostenaufstellung sowie einer Übersicht geplanter Eigenmittel und sonstiger Finanzierungsquellen. Die Entscheidung orientiert sich an der inhaltlichen Passung zum Stiftungszweck sowie an der positiven Wirkung des Projekts auf das Gemeindeleben. Dank der dauerhaften Fördermöglichkeiten bietet sich ein idealer Rahmen, um Ideen zukunftsorientiert umzusetzen und gemeinsam die Vielfalt in Nordheim zu stärken.

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