Zuschuss

Förderung durch die Heidrun und Gerhard Kirch Stiftung

Die Heidrun und Gerhard Kirch Stiftung fördert soziale und pädagogische Projekte und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie bedürftige Tiere in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Soziales Bildung Kinder und Jugendliche Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung sozialer und pädagogischer Projekte und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Förderung gesunder Schul- und Kindergartenverpflegung sowie finanzielle Unterstützung bedürftiger Tiere und tierischer Einrichtungen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit im Bereich Kinder- und Jugendförderung oder Tierwohl in Hessen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg
  • Gemeinnützigkeit oder mildtätige Anerkennung

Beschreibung

Die Heidrun und Gerhard Kirch Stiftung engagiert sich als gemeinnützige Einrichtung für die Förderung sozialer und pädagogischer Initiativen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Mit fortlaufenden Zuschüssen unterstützt sie insbesondere Kindergärten, Kindertagesstätten sowie schulische Einrichtungen, um optimale Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ausstattung mit pädagogischem Spielmaterial, künstlerischen Arbeitsmitteln und kindgerechtem Mobiliar. Darüber hinaus fördert die Stiftung gesunde Verpflegungsangebote in Schulen und Kitas – von täglichem Pausenobst bis zu nährstoffreichen Frühstücksprojekten. Tierheime und Artenschutzorganisationen profitieren ebenfalls von finanziellen Zuwendungen, die beispielsweise in tiermedizinische Versorgung, Futterbeschaffung oder die Instandhaltung von Unterkünften fließen. Neben Bildung und Sozialem zählt auch der Bereich Energieeffizienz & Klimaschutz zu den förderfähigen Themen, um nachhaltige Entwicklungsprozesse langfristig zu unterstützen.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit mildtätiger Anerkennung, die in den genannten Regionen Kinder- und Jugendförderung betreiben oder sich dem Wohl von Tieren widmen. Die Stiftung setzt keine festen Fristen für Anträge, sodass Projektträger:innen kontinuierlich Zuwendungsanträge einreichen können. Kernvoraussetzungen sind die gemeinnützige Zielsetzung der Antragsteller:innen sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen in den Förderschwerpunkten Soziales, Aus- und Weiterbildung sowie Tierschutz. Durch eine enge Begleitung und Beratung bei der Antragsgestaltung stellt die Stiftung sicher, dass Mittel zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden. Interessierte Einrichtungen erhalten umfassende Informationen zu Förderkriterien und Antragsmodalitäten über das ausführliche Förderleitbild der Stiftung.

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