Zuschuss

Förderung durch die Stiftung der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch

Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales, Umwelt und weiteren im Landkreis Höchstadt a. d. Aisch. Anträge bis 30.11. des Vorjahres möglich.

Wissenschaft Bildung Kultur Bauten und Denkmalschutz Soziales Umwelt-/Naturschutz Sport Entwicklungszusammenarbeit Tierschutz Gesundheit Katastrophenschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.11.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Einrichtungen in den Bereichen Religion, Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Bildung und Unterricht, Kunst und Kultur, Denkmal‐, Heimat‐ und Brauchtumspflege, Jugend‐, Alten‐ und Behindertenhilfe, Umwelt‐, Natur‐ und Landschaftsschutz, Ehe und Familie, Sport, Entwicklungshilfe, Tierschutz, Gesundheitspflege, Feuer‐, Arbeits‐, Katastrophen‐ und Zivilschutz sowie sozialen Aufgaben und sonst dem Gemeinwohl dienenden Zwecken, vorrangig im Gebiet des Landkreises Höchstadt a. d. Aisch nach dem Gebietsstand vom 30.06.1972.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten gemäß Förderantrag

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit des Antragstellers
  • Sitz oder Tätigkeit im Landkreis Höchstadt a. d. Aisch nach Gebietsstand 30.06.1972
  • Nachweis der Steuerbefreiung/Gemeinnützigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Nachweis der Steuerbefreiung/Gemeinnützigkeit
  3. Finanzierungsplan
  4. Zeitplan
  5. Projektbeschreibung

Beschreibung

Die Stiftung der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch unterstützt seit ihrer Gründung 2007 vorrangig gemeinnützige Projekte im Landkreis Höchstadt a. d. Aisch (Gebietsstand 30. 06. 1972). Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Religion, Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Bildung und Unterricht, Kunst und Kultur, Denkmal-, Heimat- und Brauchtumspflege, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, Umwelt-/Naturschutz, Ehe und Familie, Sport, Entwicklungszusammenarbeit, Tierschutz, Gesundheitspflege sowie Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Katastrophenschutz und weitere dem Gemeinwohl dienende Aufgaben. Antragsteller:innen müssen als steuerbegünstigte Körperschaften, Vereine oder öffentliche und Bildungseinrichtungen ihren Sitz oder ihre Tätigkeit im genannten Gebiet nachweisen. Die Stiftung verfügt über ein dauerhaft erhaltenes Grundstockvermögen, dessen Erträge jährlich im ersten Quartal durch den Stiftungsrat beschieden und im Mai des Folgejahres ausgezahlt werden. Sie arbeitet eng mit lokalen Partner:innen zusammen, um nachhaltige Impulse für die regionale Entwicklung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu setzen.

Die Antragstellung erfolgt mittels eines ausgefüllten Förderantrags, ergänzt durch Nachweis der Gemeinnützigkeit, einen Finanzierungsplan, einen detaillierten Zeitplan und eine präzise Projektbeschreibung. Als förderfähige Ausgaben gelten sämtliche im Antrag aufgeführten Projektkosten. Um in der nächsten Sitzung des Stiftungsrates berücksichtigt zu werden, ist der vollständige Unterlagenbestand bis zum 30. November des Vorjahres postalisch einzureichen. Anschließend entscheidet der Stiftungsrat verbindlich über die Zuwendungen. Eine zeitnahe Rückmeldung ist zugesichert, verbindliche Zusagen folgen nach Beschlussfassung. Die Klarheit der Zielsetzung und die Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken erhöhen die Chance auf eine erfolgreiche Förderung.

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