Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest fördert gemeinnützige Projekte im Geschäftsgebiet Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Kunst, Kultur, Denkmalpflege, Sport, Kinder- und Jugendförderung, Umwelt/Naturschutz und soziale Aufgaben. Anträge sind jeweils bis zum 28.02. (für Projekte ab 01.05.) oder 31.08. (für Projekte ab 01.11.) möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt Projekte und Vorhaben im Geschäftsgebiet der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest, die sich durch hohe Qualität, Originalität und nachhaltige Wirkung auszeichnen und die gesellschaftliches Engagement in den Bereichen Kunst, Kultur, Heimatkunde, Sport, Denkmalpflege, Kinder- und Jugendförderung, Umwelt/Natur sowie soziale Aufgaben fördern.
Nicht förderfähige Ausgaben
- allgemeine laufende Kosten
- Personalkosten
- jährlich wiederkehrende Zuwendungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Führung eines Girokontos bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
- Antrag mittels des offiziellen Vordrucks
- Darlegung eines klaren und überzeugenden Projektkonzepts
- Nachhaltige Wirkung des Vorhabens
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der Stiftung
- Projektbeschreibung
- ggf. ergänzende Anlagen
Bewertungskriterien
- Qualität des Projekts
- Nachhaltige Wirkung
- Originalität und überzeugende Konzeption
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Eigenmittelanteil
Beschreibung
Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest fördert gemeinnützige Organisationen im Geschäftsgebiet Mecklenburg-Vorpommern, die sich in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Kinder- und Jugendförderung, Sport, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Tierschutz sowie soziale Aufgaben engagieren. Gefördert werden Projekte, die durch Originalität, hohe Qualität und nachhaltige Wirkung überzeugen. Die Antragstellung erfolgt zweimal jährlich: bis zum 28. Februar für Vorhaben ab dem 1. Mai sowie bis zum 31. August für Projekte ab dem 1. November. Förderberechtigt sind juristische Personen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und deren Vorhaben innerhalb des heutigen Geschäftsgebiets der Sparkasse realisiert werden.
Voraussetzung für die Zuwendung sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest geführtes Girokonto sowie ein detailliertes Projektkonzept mit langfristiger Wirkung und Beteiligung eigener Mittel. Mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bewertet das Kuratorium insbesondere die Qualität und Originalität der Planung, den Eigenmittelanteil sowie die nachhaltige Wirkung. Nicht förderfähig sind allgemeine laufende Kosten, Personalkosten sowie jährlich wiederkehrende Zuwendungen. Zur Bewerbung sind das offizielle Antragsformular, eine umfassende Projektbeschreibung und gegebenenfalls ergänzende Anlagen einzureichen. Dieses Förderangebot eröffnet gemeinnützigen Träger:innen die Chance, innovative und wirkungsstarke Projekte in der Region umzusetzen und damit das gesellschaftliche Engagement vor Ort nachhaltig zu stärken.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.