Zuschuss

Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)

Zuschüsse für die Weiterentwicklung regionaler Innovationssysteme in Baden-Württemberg mit EFRE-Mitteln. Fördersatz 40% bis zu 200.000 €.

Infrastruktur Regionalförderung Smart Cities & Regionen Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: bis zu 200.000 €
Förderquote: 40%

Förderziel

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) neuartige regionale Innovationssysteme, die in eine regionale Strategie eingebettet sind. Ziel ist die Weiterentwicklung und Festigung bestehender Innovationsstrukturen durch neue Managementstrukturen, Instrumente und Formate in Spezialisierungsfeldern wie Digitalisierung, nachhaltige Mobilität, Gesundheitswirtschaft, Ressourceneffizienz und Bioökonomie für ein intelligentes und CO2-armes Europa.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Berücksichtigung der Bestimmungen des EFRE-Zuwendungsverfahrens VEZ 2021–2027
  • Durchführung des Projekts in Baden-Württemberg
  • Gesamte Finanzierung des Projekts muss gesichert sein
  • Einhaltung besonderer Zweckbindungsfristen je nach Vorhaben
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem spezifischen Förderaufruf des zuständigen Ministeriums

Beschreibung

Das Programm „Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)“ unterstützt die Weiterentwicklung regionaler Innovationsarchitekturen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Intensivierung von Spezialisierungsfeldern wie Digitalisierung, nachhaltige Mobilität, Gesundheitswirtschaft, Ressourceneffizienz und Bioökonomie. Projekte werden in eine übergeordnete Regionalstrategie eingebettet und erhalten Hilfestellungen beim Aufbau neuer Managementstrukturen, Instrumente und Formate. So sollen Innovationsnetzwerke gestärkt, kleine und mittlere Unternehmen eingebunden und ein intelligentes, CO2-armes Europa vorangebracht werden.

Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften, darunter Kommunen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände und Unternehmen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 200.000 Euro. Voraussetzung sind die Berücksichtigung der EFRE-VEZ 2021–2027-Richtlinien, eine gesicherte Gesamtfinanzierung, die Durchführung des Vorhabens in Baden-Württemberg sowie die Einhaltung spezieller Zweckbindungsfristen. Zudem ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem spezifischen Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erforderlich. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht und über die L-Bank abgewickelt werden. Mit RegioInn2030 wird die Innovationskraft der Regionen nachhaltig gestärkt und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit gesichert.

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