Förderung Einzelwasserversorgungsanlagen
Förderung für die Errichtung von Einzelwasserversorgungsanlagen in der Steiermark, wenn ein Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgung ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Einreichung des Antrags vor Baubeginn bei der zuständigen Baubezirksleitung. Gültig seit 01.01.2014 ohne zeitliche Begrenzung.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung von Einzelwasserversorgungsanlagen zur Versorgung von bis zu vier Objekten, wenn der Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgung ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Förderfähige Ausgaben
- Wassererschließung inkl. Drucksteigerung
- Wassererschließung mittels Quellen
- Wasseraufbereitung
- Wasserspeicher
- Wasserleitungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anschlussmöglichkeiten für bis zu vier Objekte
- Ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoller Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgung
- Einreichung des vollständigen Förderungsansuchens vor Baubeginn bei der zuständigen Baubezirksleitung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technischer Bericht
- Pläne
- Bescheide
- Variantenuntersuchung
- Förderungsansuchen
Beschreibung
Die Förderung Einzelwasserversorgungsanlagen in der Steiermark richtet sich an natürliche Personen und Unternehmen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bis zu vier Objekte mit einer unabhängigen Wasserversorgung ausstatten wollen, wenn ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Als Zuschuss im Themenfeld Infrastruktur und Städtebau ermöglicht das Programm die Errichtung von Pump- und Drucksteigerungsanlagen, Wasseraufbereitungen, Quellenerschließungen sowie die Installation von Speichern und Leitungsnetzen. Eine rechtzeitige Einreichung des vollständigen Förderungsansuchens vor Baubeginn bei der zuständigen Baubezirksleitung ist Voraussetzung, um die Fördersumme in Anspruch zu nehmen; das Förderverfahren ist ohne zeitliche Begrenzung vorgesehen und kann fortlaufend genutzt werden.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis, dass maximal vier zu versorgende Objekte nicht sinnvoll an das öffentliche Netz angebunden werden können. Förderfähige Ausgaben umfassen die Wassererschließung inkl. Drucksteigerung (bis zu € 2.700), die Wassererschließung mittels Quellen (€ 1.500), die Wasseraufbereitung (€ 600), Wasserspeicher (€ 150 pro m³) sowie Wasserleitungen (€ 10 pro lfm ab 600 lfm). Zur Antragstellung sind unter anderem ein technischer Bericht, Pläne, behördliche Bescheide und eine Variantenuntersuchung beizulegen. Nach Fertigstellung legt die Kollaudierung die förderfähigen Kosten endgültig fest und veranlasst die Auszahlung gemäß Pauschalsätzen.