Zuschuss

Förderung entstandener Umsatzsteuer und ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms (FRL Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021)

Unternehmen in Sachsen, die frisches Obst, Gemüse und Milch im EU-Schulprogramm liefern, erhalten eine vollständige Erstattung der entstandenen Umsatzsteuer sowie einen Zuschuss für ökologisch erzeugte Produkte.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Erstattung der entstandenen Umsatzsteuer bzw. Differenz der Netto-Portionspreise für ökologische Produkte
Förderquote: 100%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt Lieferantinnen und Lieferanten von frischem Obst, Gemüse und Milch im EU-Schulprogramm durch die Erstattung der angefallenen Umsatzsteuer und gewährt einen zusätzlichen Zuschuss für die Lieferung ökologisch erzeugter Lebensmittel.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Lieferant im EU-Schulprogramm oder zugelassen durch LfULG
  • Unternehmerisches Handeln nach Umsatzsteuergesetz
  • Lieferung vor Antragstellung darf nicht begonnen haben
  • Belieferte Einrichtung nimmt am EU-Schulprogramm teil
  • Schriftliche Vereinbarung mit der beliefernden Einrichtung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über die geltende Umsatzsteuerverpflichtung
  2. Öko-Zertifikat – Artikel 29 Bescheinigung
  3. Schriftliche Vereinbarung mit der beliefernden Einrichtung

Beschreibung

Im Freistaat Sachsen steht Betrieben, die im Rahmen des EU-Schulprogramms frisches Obst, Gemüse sowie Milch an Kinderkrippen, Kindergärten und Grund- bzw. Förderschulen der Klassenstufen 1 bis 4 liefern, eine umfassende Förderung offen. Dabei werden die tatsächlich angefallenen Umsatzsteuerbeträge vollständig erstattet. Zusätzlich wird für ökologisch erzeugte Produkte ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen Netto-Portionspreisen für Bio- und konventionelle Erzeugnisse gewährt. Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die als Lieferant:innen am EU-Schulprogramm teilnehmen oder durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zugelassen sind. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag sind das unternehmerische Handeln nach Umsatzsteuergesetz, der Nachweis der Umsatzsteuerpflicht, eine schriftliche Vereinbarung mit der beliefernden Einrichtung sowie bei Bio-Lieferungen die Vorlage eines Öko-Zertifikats gemäß Artikel-29-Bescheinigung. Lieferungen dürfen vor der Antragstellung nicht begonnen haben, und die Produkte müssen den einschlägigen Vermarktungsnormen und lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Die Förderung verfolgt das Ziel, die gesunde Ernährung von Kindern zu stärken und zugleich ökologische Landbewirtschaftung zu unterstützen. Der Zuschuss wird in Form eines reinen Zuschusses gewährt und beträgt 100 % der erstattungsfähigen Beträge. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei dem Antrag Kopien der Umsatzsteuerbescheide, das Öko-Zertifikat sowie die Vereinbarung mit den Belieferungseinrichtungen beizufügen sind. Zuständig für die Bewilligung und Abrechnung ist das LfULG, das neben der fachlichen Beratung auch die Kontrolle der Einhaltung aller Fördervoraussetzungen übernimmt. Die kontinuierliche finanzielle Entlastung durch Erstattung und Öko-Zuschlag trägt dazu bei, regionale und umweltfreundliche Angebote im Schulalltag zu etablieren und das EU-Schulprogramm nachhaltig zu stärken.

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