Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V)
Zuschüsse für nachhaltige forstwirtschaftliche Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern (ELER) wie Laubholzunterbau, Waldbrandvorsorge und Freizeitwertsteigerung. Anträge können jederzeit vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen, die die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sichern und die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft verbessern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Besitz von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen
- Ausschluss: Bund und Länder, juristische Personen mit mindestens 25 % Kapitalbesitz von Bund/Ländern, öffentlich-rechtliche Anstalten
- Einhalten der Zweckbindungsfristen und spezifischer Maßnahmenvoraussetzungen
- Keine Förderung bei unentgeltlich zum Naturschutz übertragenen Flächen
Beschreibung
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums fördert Mecklenburg-Vorpommern nachhaltige forstwirtschaftliche Maßnahmen mit direkten Zuschüssen. Gefördert werden unter anderem der Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Nadelholzreinbeständen, Waldbrandvorsorgemaßnahmen in Gebieten mit hohem und mittlerem Risiko sowie Projekte zur Steigerung des Freizeitwerts von Waldflächen. Ziel ist es, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder langfristig zu sichern und gleichzeitig Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft zu verbessern. Als fortlaufendes Programm können Anträge jederzeit vor Beginn des jeweiligen Vorhabens eingereicht werden.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer:innen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern sind. Ausgeschlossen bleiben Bund und Länder, öffentlich-rechtliche Anstalten sowie juristische Personen mit mindestens 25 % Kapitalanteil in staatlicher Hand. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Beachtung der festgelegten Zweckbindungsfristen und der spezifischen Anforderungen der einzelnen Maßnahmen; Flächen, die unentgeltlich zum Naturschutz übertragen wurden, können nicht gefördert werden. Die Abwicklung erfolgt über die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Auf diese Weise erhalten Waldbesitzer:innen unkompliziert Zugang zu finanzieller Unterstützung und tragen zu einer zukunftsfähigen, ökologischen und ökonomischen Waldbewirtschaftung bei.