Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Zuschüsse für die Gründung und Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt. Ansprechpartner ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark. Laufende Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung und Zusammenführung von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern durch finanzielle Unterstützung bei der Bildung und Organisation forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
- Zusammenschluss von mindestens zwei privaten Waldbesitzern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Satzung des Zusammenschlusses
- Lageplan des Waldbesitzes
Beschreibung
Das Zuschussprogramm unterstützt Genossenschaften, Interessenverbände, Vereine sowie Privatpersonen in Sachsen-Anhalt bei der Gründung und Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Mit dem Fokus auf Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz fördert es die gemeinsame Bewirtschaftung, Vermarktung und fachliche Beratung von Waldflächen. Ziel ist die Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen privater Waldbesitzer:innen, um nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sichern und regionale Wertschöpfung zu steigern. Die finanzielle Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die laufend beantragt werden können, und zielt darauf ab, Synergien zu schaffen sowie den Austausch zwischen den Beteiligten zu erleichtern.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Sitz oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt und der Zusammenschluss von mindestens zwei privaten Waldbesitzer:innen. Zur Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, die Satzung des Zusammenschlusses und ein aktueller Lageplan der bewirtschafteten Waldflächen einzureichen. Die Anträge werden fortlaufend beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark bearbeitet, das als zuständige Behörde alle fachlichen Fragen beantwortet und Unterstützung bei der Antragserstellung bietet. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit können Initiativen flexibel geplant und umgesetzt werden, um die Waldentwicklung im Land langfristig zu stärken.
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