Zuschuss

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)

Brandenburg fördert anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zur Professionalisierung, Holzvermarktung, Mitglieder­information, Waldpflegeverträgen, Fortbildung und Projektmanagement. Anträge laufend möglich, für Folgehaushaltsjahre bis 30.09. eines Jahres.

Umwelt-/Naturschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: bis zu 150.000 € pro Jahr und FWZ
Förderquote: 60% - 90%
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Entwicklung eigenständiger, selbstständig wirtschaftender und für neue Mitglieder offener forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zur Umsatz­steigerung, Holzvermarktung, nachhaltigen ökologischen Waldbewirtschaftung und Einbindung des Kleinprivatwaldes.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten forstfachlich ausgebildetes Personal
  • Kosten für Erstellung von Geschäftsplänen
  • Aufwendungen für Mitgliederinformation und Druckerzeugnisse
  • Fortbildungskosten für Beschäftigte und Organ-Mitglieder
  • Kosten für Projektmanagement und Koordination

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen und Anschaffungen von Sachanlagen
  • Maßnahmen auf Waldflächen außerhalb Brandenburgs
  • Verträge über mehr als 200 ha Waldbewirtschaftungsfläche

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung als anerkannter forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (FWZ) gemäß Bundeswaldgesetz
  • Teilnahmezertifikat am Testbetriebsnetz Forst-BB vorzulegen
  • Anstellung forstfachlich ausgebildeten Personals für bestimmte Maßnahmen
  • Für Waldpflegeverträge: schriftlicher Vertrag über mindestens drei Jahre
  • Einreichung vollständiger Antragsformulare in der jeweils aktuellen Version

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (antrfwz.xlsx)
  2. Richtlinie FWZ (richtlifwz.pdf)
  3. Teilnahmezertifikat Testbetriebsnetz forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
  4. Waldpflegevertrag (bei Maßnahme Nr. 2.4)
  5. Verwendungsnachweis (vwnfwz.xlsx)
  6. Auszahlungsantrag (auszfwz.xlsx bzw. auszfwzzu.xlsx)

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte der Waldbewirtschaftung
  • Professionalisierungspotenzial des Zusammenschlusses
  • Einbindung des Kleinprivatwaldes
  • Marktposition und Vermarktungsstrategie

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine, die als anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) im Sinne des Bundeswaldgesetzes agieren, mit einem fortlaufenden Zuschussprogramm. Ziel ist die Entwicklung eigenständiger, wirtschaftlich tragfähiger Zusammenschlüsse mit verbesserter Marktposition, gesteigerter Holzvermarktung sowie nachhaltiger, ökologischer Waldbewirtschaftung unter besonderer Einbindung des Kleinprivatwaldes. Pro FWZ sind jährliche Zuwendungen bis zu 150.000 € bei einer Förderspanne von 60 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des GAK-Rahmenplans, die Projektdauer beträgt bis zu 60 Monate. Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens jedoch zum 30. September für Folgehaushaltsjahre (Beginn 01.01.2024, Ende 31.12.2026). Wichtige Voraussetzungen sind die Anerkennung durch die oberste Forstbehörde, ein Teilnahmezertifikat am Testbetriebsnetz Forst-BB sowie die Anstellung forstfachlich ausgebildeten Personals. Waldpflegeverträge müssen schriftlich über mindestens drei Jahre abgeschlossen sein.

Förderfähige Maßnahmen umfassen u. a. Personalkosten für forstfachlich qualifiziertes Personal, Erstellung von Geschäftsplänen zur Professionalisierung, Mitgliederinformation (Druckerzeugnisse, digitale Medien, Veranstaltungen), Fortbildung von Beschäftigten und Organ-Mitgliedern sowie Projektmanagement. Festbeträge gelten etwa für Waldpflegeverträge (20–130 € je Hektar/Jahr) und Holzangebotszusammenfassung (0,20–2 € je Festmeter). Die Auswahl erfolgt nach Nachhaltigkeitsaspekten, Professionalisierungspotenzial, Einbindung des Kleinprivatwaldes und Vermarktungsstrategie. Vor Antragsstellung sind die aktuellen Formulare in der jeweils gültigen Version vollständig auszufüllen. Die Auszahlung erfolgt nach Erstattungsprinzip gegen Nachweis und Verwendungsnachweis, abschließende Zahlungen werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises freigegeben.

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