Zuschuss

Förderung frauenrelevanter Projekte

Förderung von frauenrelevanten Projekten in der Steiermark gemäß Steiermärkischem Frauenförderungsgesetz und Steirischer Gleichstellungsstrategie. Anträge können grundsätzlich jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.02.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Ziel der Förderungen im Rahmen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes ist es, Frauen gemäß einschlägiger Konventionen, des Vertrags von Lissabon sowie EU-Richtlinien zu unterstützen und für die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen, um bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft aufzuheben und einengende Geschlechterrollen aufzulösen. Durch die Fördermaßnahmen soll unter anderem dazu beigetragen werden, dass sich die Lebenssituation von Frauen innerhalb der Gesellschaft durch die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an allen Ressourcen und Aufgaben der Gesellschaft verbessert, Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen erreicht wird, spezifisch weibliche Armut eingedämmt wird, für Frauen Schutz vor jeglicher Form von Gewalt gewährleistet und Gleichstellung in der Arbeitswelt verwirklicht wird.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beitrag zu den Ziel- und spezifischen Zielsetzungen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes und der Steirischen Frauen- und Gleichstellungsstrategie
  • Qualitätsvolles Angebot
  • Regionale Vernetzungsprojekte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktuelles Förderungsansuchen
  2. De-minimis-Erklärung
  3. Tätigkeitsbericht
  4. Verwendungsnachweis
  5. Belegsverzeichnis Sach- und Personalkosten
  6. Formular Reisekostenabrechnung

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu den Zielsetzungen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes und der Steirischen Gleichstellungsstrategie
  • Berücksichtigung der Grundsätze zu Diversität, Partizipation und Nachhaltigkeit
  • Regionale Vernetzung und Kooperation
  • Qualität und Innovationsgehalt des Angebots

Beschreibung

Die Förderung frauenrelevanter Projekte des Landes Steiermark unterstützt mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen innovative Initiativen im Bereich der Frauenförderung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Teilhabe. Basierend auf dem Steiermärkischen Frauenförderungsgesetz und der Steirischen Gleichstellungsstrategie zielt sie darauf ab, diskriminierende Geschlechterrollen aufzulösen, Benachteiligungen zu beseitigen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen an allen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ressourcen zu gewährleisten. Mit diesem Förderinstrument sollen unter anderem spezifisch weibliche Armut eingedämmt, Schutz vor Gewalt garantiert und Chancengleichheit in der Arbeitswelt geschaffen werden. Die Ausgestaltung orientiert sich an einschlägigen EU-Richtlinien, dem Vertrag von Lissabon und anerkannten Konventionen zur Gleichstellung der Geschlechter.

Förderungswerber:innen reichen Projekte jederzeit vor dem geplanten Beginn ein; die Termine der Vergaberunden werden auf der Website des Förderungsmanagements bekanntgegeben. Antragsteller:innen können u. a. Interessenverbände, Vereine, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Existenzgründer:innen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen sowie Bildungseinrichtungen sein. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten, sofern Antrag und Konzept zu den Zielsetzungen des StFFG und der Gleichstellungsstrategie beitragen, ein qualitativ hochwertiges Angebot gewährleisten und regionale Vernetzung stärken. Die Bewertung erfolgt anhand des Beitrags zu Gleichstellungszielen, der Berücksichtigung von Diversität, Partizipation und Nachhaltigkeit sowie der Innovationskraft. Erforderliche Unterlagen umfassen das aktuelle Förderungsansuchen, eine De-minimis-Erklärung, Tätigkeitsbericht, Verwendungsnachweis, Belegsverzeichnis sowie das Formular Reisekostenabrechnung.

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