Förderung für Abriss und Rückbau
Fördermittel für Rückbau oder Abriss dauerhaft leerstehender, nicht mehr benötigter Wohngebäude in den Stadtteilen Stadtsee und Süd. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Abrisses und Rückbaus dauerhaft leerstehender, nicht mehr benötigter Wohngebäude in den Stadtteilen Stadtsee und Süd im Rahmen des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Herrichtungskosten für Ersatzwohnungen
- Ersatzleistungen für Mietereigenleistungen
- Umzugskosten
- Entkernung und Demontage
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückbau von denkmalgeschützten Gebäuden
- Rückbau vor 1919 errichteter Gebäude in straßenparalleler Blockrandbebauung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum oder gesicherter Erwerb eines Grundstücks im Fördergebiet Stadtsee oder Süd
- Bestellung eines Erbbaurechts für mindestens 66 Jahre
- Fördergegenstand muss innerhalb des Geltungsbereichs des Programms liegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis des Eigentums oder Erbbaurechts
- Lageplan und Flurstücksangaben
- Kostenvoranschlag für Rückbau- und Herrichtungsmaßnahmen
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Im Programm „Förderung für Abriss und Rückbau“ der Hansestadt Stendal erhalten Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von nicht mehr genutzten Wohngebäuden in den Stadtteilen Stadtsee und Süd finanzielle Unterstützung für planmäßige Rückbau- und Abrissmaßnahmen. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, darunter Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, die ein Grundstück im Geltungsbereich des Programms besitzen oder den gesicherten Erwerb nachweisen. Ziel ist die nachhaltige Stadterneuerung im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ durch den Abbau leerstehender Bausubstanz und die anschließende Gestaltung freiwerdender Flächen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, solange Haushaltsmittel vorhanden sind.
Gefördert werden unter anderem Planungskosten, Herrichtungskosten für Ersatzwohnungen, Umzugskosten sowie Entkernungs-, Demontage- und Abbrucharbeiten bis hin zur Geländeoberfläche-Herrichtung und Begrünung. Auch Maßnahmen zur Sicherung und Ordnung, Gebühren, Prüfungs- und Genehmigungskosten sowie Stilllegungsentgelte sind anrechenbar. Nicht förderfähig sind Rückbauvorhaben an denkmalgeschützten oder vor 1919 errichteten Gebäuden in straßenparalleler Blockrandbebauung. Die Zuwendung beläuft sich auf bis zu 110 € je Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche. Zur Antragstellung sind Nachweis des Eigentums oder Erbbaurechts, Lageplan, Kostenvoranschlag für Rückbau- und Herrichtungsmaßnahmen sowie ein Finanzierungsplan einzureichen. Die Hansestadt Stendal prüft die Fördervoraussetzungen und entscheidet auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel.
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