Förderung für den Austausch fossiler Heizanlagen 2026 - 2028
Landesförderung Kärnten für den Ersatz fossiler Heizungen in Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Maximaler Einmalzuschuss von EUR 3.000 je Wohnung, Solarbonus EUR 1.500 möglich. Antragstellung bis 31.12.2028, nach Bundesförderung Kesseltausch 2026.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird der Ersatz fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks, strombetriebene Speicheröfen) durch klimafreundliche Alternativen wie Anschluss an hocheffiziente Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe. Bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) wird ein Solarbonus gewährt.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Montagekosten
- Planungskosten (max. 10 % der förderungsfähigen Kosten)
- Demontage- und Entsorgungskosten für Altanlagen
- Grabungsarbeiten für Wärmepumpe/Brunnen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigeninstallationen
- Photovoltaikanlagen zur reinen Stromerzeugung
- Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper)
- Einzelraumregelungen/Thermostatventile
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigter oder Mieter eines Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhauses sein
- Gebäude darf höchstens zwei Wohneinheiten haben
- Vorab Bundesförderung „Kesseltausch 2026“ in Anspruch genommen
- Wohnungen nach Sanierung ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt
- Private Wohnnutzung muss >50 % der Gesamtfläche ausmachen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schreiben „Auszahlung der Bundesförderung“
- Rechnungen der durchgeführten Maßnahme(n)
- Energieberatungsprotokoll
- Endabrechnungsformular
Bewertungskriterien
- Förderhöhe der Maßnahme
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Technische Umsetzbarkeit
Beschreibung
Die Landesförderung Kärnten unterstützt seit 2026 private Eigentümer:innen und Mieter:innen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern beim Austausch fossiler Heizsysteme. Gefördert werden der Anschluss an hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanlagen, Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets) sowie moderne Wärmepumpen. Ergänzend kann bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage ab 6 m² Bruttokollektorfläche ein Solarbonus gewährt werden. Maßgeblich ist die Erbringung der Leistungen ab dem 1. Jänner 2023, die fachgerechte Installation durch befugte Fachkräfte sowie die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls. Die Förderung setzt eine abgeschlossene Bundesförderung „Kesseltausch 2026“ voraus und gilt subsidiär bis zum 31. Dezember 2028.
Gefördert werden 30 % der brutto förderfähigen Kosten – maximal € 3 000 pro Wohnung. Zusätzlich kann ein Solarbonus von € 1 500 beantragt werden. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Material-, Montage-, Planungskosten (bis 10 %) sowie Demontage- und Entsorgungskosten für Altanlagen. Nicht anrechenbar sind eigeninstallierte Leistungen, Photovoltaik zur reinen Stromerzeugung, Wärmeverteilung im Gebäude und Einzelraumregelungen. Für die Antragstellung sind über die Online-Plattform Formulare, „Auszahlung der Bundesförderung“-Nachweis, Schlussrechnungen, Energieberatungsprotokoll und Endabrechnungsformular einzureichen. Eine Registrierung mit Reservierung der Mittel erfolgt vorab über die Sanierungsoffensive, anschließend muss der Förderantrag innerhalb von neun Monaten gestellt werden. Die Zuschusshöhe wird nach Prüfung der Vollständigkeit und technischen Umsetzbarkeit bewilligt und direkt ausgezahlt.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.