Zuschuss

Förderung für den Bau von Feuerwehrhäusern in Bayern

Staatliche Zuschüsse für Neubau, Ausbau und Modernisierung von Feuerwehrhäusern in Bayern. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Katastrophenschutz Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung der bayerischen Feuerwehren beim Neubau, Ausbau, Erweiterung und Modernisierung von Feuerwehrhäusern zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit und optimalen Unterbringung von Einsatzkräften und Gerätschaften.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen am Feuerwehrhaus
  • Planungs- und Architektenleistungen
  • Baunebenkosten (z. B. Erschließung, Vermessung)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrzeug- und Gerätekauf
  • Laufende Betriebskosten
  • Rückwirkende Kostenabrechnung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuständige Träger der öffentlichen Feuerwehr in Bayern
  • Genehmigter Bauantrag bzw. Vorliegen eines verbindlichen Bauvorbescheids vor der Antragstellung
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. öffentlichen Trägerschaft

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Lageplan
  3. Bau- und Finanzierungsplan
  4. Kostenvoranschläge
  5. Nachweis über Baurecht (Bauantrag)

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Maßnahme
  • Anteil an Eigenmitteln bzw. kofinanzierende Kommune
  • Nutzen für den Bevölkerungsschutz

Beschreibung

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bietet eine kontinuierlich abrufbare Zuschussförderung für den Neubau, Ausbau und die Modernisierung von Feuerwehrhäusern in Bayern. Ziel ist die Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch zeitgemäße Unterbringung von Einsatzkräften und Gerätschaften. Gefördert werden sowohl freiwillige als auch Berufs- und Betriebsfeuerwehren, sofern sie als öffentliche Einrichtung oder eingetragener Verein gemeinnützig tätig sind. Mit dieser Maßnahme wird die Infrastruktur im Katastrophenschutz und Städtebau nachhaltig verbessert und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren langfristig gesichert.

Für die Antragstellung ist ein genehmigter Bauantrag oder ein verbindlicher Bauvorbescheid erforderlich. Förderfähige Ausgaben umfassen Baumaßnahmen am Feuerwehrhaus, Planungs- und Architektenleistungen sowie Baunebenkosten wie Erschließung und Vermessung. Nicht berücksichtigungsfähig sind Fahrzeug- und Gerätekäufe, laufende Betriebskosten oder rückwirkende Kostenabrechnungen. Bei der Bewertung spielen die Dringlichkeit der Maßnahme, der Eigenmittelanteil bzw. die kofinanzierende Kommune sowie der Beitrag zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes eine zentrale Rolle. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem das Antragsformular, Lageplan, Bau- und Finanzierungsplan, Kostenvoranschläge sowie der Nachweis des Baurechts. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, wodurch zeitnah auf lokale Bedarfe reagiert werden kann. Diese Förderung bietet allen bayerischen Feuerwehren eine verlässliche Basis zur Realisierung zukunftsorientierter Bauprojekte.

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