Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau
Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung, Erweiterung, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten, die Sportvereine für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch die Zuwendungen sollen Sportvereine in die Lage versetzt werden, eigene Sportstätten zu errichten, zu erweitern, instand zu setzen oder zu modernisieren, um den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau von Sportstätten
- Umbau von Sportstätten
- Erweiterung von Sportstätten
- Instandsetzungsmaßnahmen
- Modernisierungsmaßnahmen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Teilsanierung von Bauteilen
- Laufender Bauunterhalt
- Gebrauchte Materialien
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im BLSV und im zuständigen Sportfachverband
- Rechtspersönlichkeit und Gemeinnützigkeit des Vereins
- Nachweis sportfachlichen Bedarfs
- Eigenanteil mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Eigentumsnachweis oder langfristiges Nutzungsrecht am Grundstück
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Finanzierungsplan
- Amtlicher Grundbuchauszug oder Nutzungsvertrag
- Amtlicher Lageplan
- Nachweis der finanziellen Situation (Jahresrechnung, Bankguthaben, Rücklagen)
- Nachweise Leistungen Dritter (Förderbescheide)
- Bescheinigung über Vorsteuerabzug
- Baugenehmigungsbescheid und Pläne (falls baugenehmigungspflichtig)
Bewertungskriterien
- Nachweis sportfachlichen Bedarfs
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierungssicherheit
- Erfüllung der haushaltsrechtlichen Vorgaben
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sportvereine in Bayern bei der Schaffung und Erhaltung vereinseigener Sportstätten durch projektbezogene Zuschüsse. Gefördert werden Maßnahmen wie Neubau, Erweiterung, Umbau sowie umfassende Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten, sofern diese für den unmittelbaren Sportbetrieb der Mitglieder notwendig sind. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) mit Rechtspersönlichkeit, die nachweisen können, dass sie Eigentümer:innen oder über ein langfristiges Nutzungsrecht an der bestehenden Sportanlage verfügen und einen sportfachlichen Bedarf belegen. Für eine erfolgreiche Förderung ist zudem ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten erforderlich. Die Zuwendungshöhe beträgt je nach Fördersatz 20 % bis 30 % – ohne Darlehen im Kleinantragsverfahren bis zu 20 %, im Regelverfahren bis zu 20 % Zuschuss und bis zu 10 % Darlehen. Fortlaufende Antragsstellungen über das digitale Portal verein360 ermöglichen eine flexible Einreichung ganzjährig.
Zur Antragstellung sind unter anderem eine Kostenschätzung nach DIN 276, ein Finanzierungsplan, ein amtlicher Grundbuchauszug oder Nutzungsvertrag sowie ein Lageplan erforderlich. Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben müssen zudem Baugenehmigungsbescheid und Pläne eingereicht werden. Wirtschaftlichkeit und Finanzierungssicherheit, die Erfüllung haushaltsrechtlicher Vorgaben sowie der sportfachliche Bedarf bilden die zentralen Bewertungskriterien. Nach Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgt die Vergabe üblicherweise direkt durch den Verein, gefolgt von der Durchführung und Abrechnung anhand vorgeschriebener Formulare. Durch diese Förderung erhalten Vereine eine verlässliche Basis, um moderne, bedarfsgerechte Sportinfrastruktur zu planen und zu realisieren – ein entscheidender Baustein für langfristig lebendige Sportgemeinschaften in Bayern.
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