Darlehen

Förderung für die aktive Baulandentwicklung (Baulandfonds Schleswig-Holstein)

Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen zur Potenzialanalyse bei der Entwicklung von neuem Wohnbauland in einem zweistufigen Programm.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 70% - 100%

Förderziel

Das Programm fördert Gemeinden bei der Schaffung von Bauland für Wohnbebauung. Im Programmteil 1 werden Potenzialanalysen als Zuschuss (70 % der zuwendungsfähigen Kosten) unterstützt. Im Programmteil 2 erfolgt die Förderung als Darlehen (100 % der in der Analyse definierten Entwicklungskosten) für Grunderwerb, Erschließung, städtebauliche Planung und Infrastrukturmaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Potenzialanalysen
  • Grunderwerb
  • Erschließung von Flächen
  • Städtebauliche Planung
  • Schaffung ortsgebundener Infrastruktur

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden.
  • Geplante Flächenentwicklung muss den landesplanerischen Zielsetzungen entsprechen und überwiegend Wohnbebauung zum Gegenstand haben.
  • Vor Einreichung für Programmteil 2 ist eine Potenzialanalyse aus Programmteil 1 erforderlich.
  • Das Land beteiligt sich nach vollständiger Flächenveräußerung zu 50 % an Mehrerlösen.

Beschreibung

Der Baulandfonds Schleswig-Holstein fördert die aktive Entwicklung von neuem Wohnbauland in Kommunen des Landes durch ein zweistufiges Programm. Im ersten Schritt werden Potenzialanalysen mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt, um vorhandene Flächenpotenziale und erforderliche Maßnahmen zur Wohnbaulanderschließung fundiert zu bewerten. Im zweiten Programmteil wird die anschließende Realisierung der Entwicklungsvorhaben als zinsfreies Darlehen für 100 % der in der Analyse definierten Entwicklungskosten finanziert. Förderschwerpunkte liegen auf Grunderwerb, Erschließungsmaßnahmen, städtebaulicher Planung sowie der Schaffung ortsgebundener Infrastruktur. Mit dieser Kombination aus Zuschuss und Darlehen zielt das Programm auf eine nachhaltige, bedarfsgerechte Wohnraumentwicklung, die den landesplanerischen Zielsetzungen entspricht und überwiegend Wohnnutzung ermöglicht.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden in Schleswig-Holstein, die Flächenentwicklungen mit überwiegender Wohnnutzung planen. Voraussetzung für den Einstieg in den Darlehensförderteil ist eine abgeschlossene Potenzialanalyse aus Programmteil 1. Nach vollständiger Flächenveräußerung beteiligt sich das Land zu 50 % an erwirtschafteten Mehrerlösen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) nimmt Anträge laufend entgegen und begleitet die Zuwendung von der Antragstellung über Reporting und Abrechnung bis zur abschließenden Zwischenverwendungs­nachweisprüfung. Kommunen profitieren von fachlicher Begleitung und optimaler Liquiditätsplanung bei der Erschließung neuer Wohngebiete im echten Norden.

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