Zuschuss

Förderung für Fahrzeuge, Gerätschaften und sonstige Ausrüstungsgegenstände - Niederösterreich

Subventionen für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen in Niederösterreich. Anträge jederzeit möglich.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Förderung von Feuerwehrausrüstung durch Subventionen gemäß Förderrichtlinie des Landes Niederösterreich und der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Fahrzeugen
  • Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
  • Einsatzbekleidung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der Förderrichtlinie des Landes NÖ, NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung
  2. Beschreibung des Fahrzeugs/Geräts mit Kostenschätzung
  3. Nachweis über Ausscheiden des Vorgängerfahrzeugs
  4. Rechnung und qualifizierter Zahlungsnachweis

Beschreibung

Die Förderinitiative des Landes Niederösterreich richtet sich an Freiwillige und Betriebsfeuerwehren als Körperschaften öffentlichen Rechts und unterstützt die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Gerätschaften sowie sonstigen Ausrüstungsgegenständen. Als kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung werden Subventionen gemäß der Förderrichtlinie des Landes Niederösterreich und der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung gewährt. Gefördert werden neue Fahrzeuge, Geräte und Einsatzbekleidung, die den verbindlichen Baurichtlinien und Ausstattungsnormen entsprechen. Die Förderung erfolgt gestaffelt nach Förderungssätzen und berücksichtigt die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde oder des Betriebes.

Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Hilfeleistungsfahrzeuge, Tragkraftspritzen, Atemschutzgeräte, Hydraulikrettungsgeräte und Dienstbekleidung. Anträge können jederzeit gestellt werden; als Nachweis sind ein vollständig ausgefüllter Förderungsantrag, Kostenschätzung bzw. Rechnung mit qualifiziertem Zahlungsnachweis und – bei Ersatzbeschaffungen – der Nachweis über das Ausscheiden des Altgeräts beizulegen. Die Anträge sind an den NÖ Landesfeuerwehrverband zu richten, der sowohl die fachliche Prüfung als auch die Auszahlung durchführt. Ziel der Förderung ist die Sicherstellung einer modernen und einsatzbereiten Feuerwehrinfrastruktur, um Schutz und Hilfeleistungen im Katastrophen- und Gefahrenfall nachhaltig zu stärken.

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