Zuschuss

Förderung für Fahrzeuge, Gerätschaften und sonstige Ausrüstungsgegenstände - Niederösterreich

Förderung für die Anschaffung von Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenständen für Feuerwehren in Niederösterreich auf Basis der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich

Förderziel

Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenständen für Feuerwehren als Körperschaften öffentlichen Rechts.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Fahrzeugen
  • Anschaffung von Gerätschaften
  • Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Feuerwehr als Körperschaft öffentlichen Rechts
  • Antragstellung gemäß Förderrichtlinie des Landes Niederösterreich und NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung

Beschreibung

Die Förderung unterstützt öffentliche Feuerwehren in Niederösterreich bei der Anschaffung von Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenständen auf Basis der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung und der Förderrichtlinien des Landes. Als Zuschuss ausgestaltet, zielt das Programm darauf ab, die Einsatzfähigkeit und Sicherheit der Feuerwehrdienstleistenden durch moderne Ausstattung nachhaltig zu verbessern. Jährlich stellt das Land Niederösterreich substanzielle Mittel bereit, um freiwilliges Engagement im Katastrophenschutz sowie im Bereich Arbeit & Soziales nachhaltig zu stärken und die regionale Gefahrenabwehr zu optimieren.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Feuerwehren als Körperschaften öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Niederösterreich haben. Eine Antragstellung kann laufend erfolgen; die Bewilligung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Ausstattungsrichtlinien sowie der Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung. Förderfähig sind sämtliche Ausgaben für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, technischen Gerätschaften und persönlicher Ausrüstung. Die Auszahlung erfolgt als Direktforschuss, wobei Rückforderungen bei Nichteinhaltung der Vorgaben möglich sind. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit wird sichergestellt, dass Brandschutz- und Katastrophenschutzeinrichtungen stets auf dem aktuellen Stand der Technik arbeiten und im Ernstfall bestmöglichen Schutz für Bevölkerung und Einsatzkräfte bieten.

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