Förderung für gesamtösterreichische Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Zuschüsse für gesamtösterreichische Einrichtungen der Erwachsenenbildung zum Personal- und Sachaufwand auf Basis von Förderungsvereinbarungen mit den Verbänden der KEBÖ. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von gesamtösterreichischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung durch Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand auf Basis von Förderungsvereinbarungen mit den Verbänden der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ).
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einbringung eines Begehrens beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Angabe des Förderzwecks
- Finanzielle Sicherung des Vorhabens unter Einbeziehung der begehrten Bundesmittel
- Einsatz fachlich geeigneter Mitarbeiter und angemessener Methoden der Erwachsenenbildung
- Offener und freiwilliger Zugang zu den Veranstaltungen
- Nachweis einer gesamtösterreichischen Struktur mit Zweigstellen oder Mitgliedseinrichtungen in mindestens fünf Bundesländern
Beschreibung
Die Förderung für gesamtösterreichische Einrichtungen der Erwachsenenbildung richtet sich an Bildungsinstitutionen, Interessenverbände oder sonstige Vereine sowie natürliche Personen, die als gesamtösterreichische Einrichtung in mindestens fünf Bundesländern Zweigstellen oder Mitgliedseinrichtungen betreiben. Als unbefristeter Zuschuss werden Mittel für Personal- und Sachaufwand bereitgestellt, darunter Aufwendungen für Trainer:innen, administrative Mitarbeiter:innen sowie Sachmittel wie Schulungsunterlagen, technische Ausstattung und Raummieten. Die Zuwendungen erfolgen auf Basis von Förderungsvereinbarungen mit den Verbänden der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ), wobei das Budget nicht begrenzt ist und Anträge jederzeit eingereicht werden können. Ziel ist es, das Bildungsniveau landesweit zu erhöhen und eine gleichbleibend hohe Qualität der Angebote sicherzustellen.
Für die Bewilligung ist ein formeller Antrag beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung erforderlich, in dem der Förderzweck präzise beschrieben wird. Ein aussagekräftiger Finanzierungsplan, der den Einsatz der Bundesmittel klar integriert und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts sicherstellt, bildet die Grundlage für die Entscheidung. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten der Einsatz fachlich qualifizierter Mitarbeiter:innen, die Anwendung didaktisch angemessener Methoden der Erwachsenenbildung sowie ein offener und freiwilliger Zugang zu den Veranstaltungen, wobei Beschränkungen ausschließlich auf notwendige Vorkenntnisse beschränkt sein dürfen. Zudem muss eine gesamtösterreichische Struktur mit Vertretungen in mindestens fünf Bundesländern nachgewiesen werden. Vor Antragstellung ist zu prüfen, ob bereits Fördermittel aus anderen Bundesstellen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Anspruch genommen werden, da eine Mehrfachförderung zulässig ist. Nach positiver Prüfung erfolgt die Zuerkennung der Mittel als flexibler Zuschuss für Personal- und Sachaufwand, wodurch langfristig zur Steigerung des Bildungsniveaus in Österreich beigetragen wird.