Förderung für Kärntner Verlage
Förderung von Verlagen in Kärnten, die mit ihrem hochwertigen Programm die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Region bereichern.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Verlage, die einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der sprachlichen sowie kulturellen Realität des Landes Kärnten leisten und mit ihrem qualitativ hochstehenden Programm in den Bereichen Belletristik, Essayistik, Sachbücher aus Zeit- und Kulturgeschichte, bildender Kunst, Architektur, Musik oder Design das kulturelle Schaffen regional und/oder überregional sichtbar machen.
Förderfähige Ausgaben
- AutorInnenhonorare
- Lektoratskosten
- Übersetzungskosten
- Gehaltsnachweise für Verlagspersonal
- Kosten für Teilnahme an Buchmessen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- vollständige Abrechnung über die gewährte Subvention
- Originalrechnungen und Einzahlungsbelege
- Belegexemplare der geförderten Publikationen
- Nachweis des Logos "Land Kärnten Kultur" auf Publikationen und Homepage
Beschreibung
Die Förderung für Kärntner Verlage richtet sich an natürliche und juristische Personen, die mit ihrem verlegerischen Programm einen wesentlichen Beitrag zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt Kärntens leisten. Gefördert werden hochwertige Publikationen in den Bereichen Belletristik, Essayistik, Sachbücher aus Zeit- und Kulturgeschichte sowie Werke zu bildender Kunst, Architektur, Musik und Design. Ziel ist es, das regionale und überregionale Kulturgeschehen sichtbar zu machen und innovative literarische wie künstlerische Impulse in Kärnten zu stärken. Träger:innen der Förderung können Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sein, die als Verleger:innen die kulturelle Realität des Landes nachhaltig weiterentwickeln.
Als förderfähige Ausgaben gelten Autor:innenhonorare, Lektorats- und Übersetzungskosten, Gehaltsnachweise für Verlagspersonal sowie Aufwendungen für Buchmessen, Lesungen, Buchpräsentationen und weitere Veranstaltungsformate. Antragstellende reichen eine vollständige Abrechnung mit Originalrechnungen, Einzahlungsbelegen sowie Belegexemplaren der geförderten Publikationen ein. Der Nachweis des Förderlogos „Land Kärnten Kultur“ auf Publikationen und der Verlags-Homepage ist verbindlich. Über die Abteilung 14 – Kunst und Kultur im Amt der Kärntner Landesregierung erfolgt die Bewilligung auf Basis des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001). Damit gewährleistet das Land Kärnten eine transparent durchgeführte Subventionierung, die das literarische und kulturelle Angebot nachhaltig bereichert und Kärntens Stellung als lebendige Kulturlandschaft weiter festigt.
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