Förderung für Kommunen und öffentliche Einrichtungen für CO2-arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge
Bundesweite Förderung für Kommunen und öffentliche Betriebe zur Umrüstung auf CO2-arme Produktionsverfahren mit Ausgleich der Mehrkosten über CO2-Differenzverträge. Anträge und Gebote können bis zum 07.09.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe können ihre Produktionsanlagen klimafreundlich umbauen. Die Mehrkosten gegenüber konventionellen Verfahren werden über einen CO2-Differenzvertrag mit dem Bund für bis zu 15 Jahre ausgeglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage gegenüber konventionellen Verfahren
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wirtschaftlich tätige Kommune, kommunaler Eigenbetrieb, kommunales Unternehmen oder kommunaler Zweckverband
- Betrieb der Anlage in der Bundesrepublik Deutschland
- Emissionssenkung ab dem 4. Betriebsjahr um mindestens 50 % gegenüber konventionellen Verfahren
- Emissionssenkung in den letzten 12 Monaten um mindestens 85 %
- Mindestgröße der Anlage von durchschnittlich 5.000 t CO2-Äquivalenten pro Jahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formularantrag
- Vorhabenbeschreibung
- Quantitative Darstellung der Restemissionen
- Nachweis der ausreichenden Bonität
- Finanzierungsplan
- Nachweis über eine Sicherheit (Umsetzungsgarantie oder -bürgschaft)
- Angaben über beantragte oder bewilligte anderweitige Förderung
- Bestätigungserklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
- Erklärungen zur Datenverarbeitung
- Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung zur Kartellrechtskenntnis
- Bestätigungserklärung zu außenwirtschafts- und fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen
- Erklärung zum Einverständnis mit dem CO2-Differenzvertrag
- Bestätigungserklärung, dass das Vorhaben nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften umgesetzt werden muss
- Bestätigungserklärung zur Wahrung von Umweltzielen und Unionsnormen
- Verpflichtungserklärung des Eigentümers (bei Nicht-Eigentum der Anlage)
- Konzept zum Standorterhalt (bei fehlendem Betriebsrat oder fehlender Tarifbindung)
Beschreibung
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbände in ganz Deutschland bei der Umrüstung energieintensiver Produktionsanlagen auf CO2-arme Verfahren. Über einen CO2-Differenzvertrag werden die zusätzlichen Bau- und Betriebskosten im Vergleich zu konventionellen Technologien für bis zu 15 Jahre ausgeglichen. Ziel der Maßnahme ist eine nachhaltige Reduktion der Treibhausgasemissionen: Ab dem vierten Betriebsjahr muss der CO2-Ausstoß um mindestens 50 % sinken, in den letzten zwölf Monaten vor Projektende um 85 % gegenüber herkömmlichen Verfahren. Gefördert werden Anlagen mit durchschnittlichen Emissionen ab 5.000 t CO2-Äquivalent pro Jahr. Die Programmlaufzeit umfasst bis zu 180 Monate, in denen Kommunen ihre Produktionsprozesse klimafreundlich neu gestalten und zugleich langfristige Planungssicherheit gewinnen können.
Für die Antragstellung sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, darunter ein ausgefüllter Formularantrag, eine detaillierte Vorhabenbeschreibung mit quantitativer Darstellung der Restemissionen, ein Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Bonität und Umsetzungsgarantie. Ergänzend müssen Erklärungen zu Subventionsvoraussetzungen, Kartellrechtskenntnissen und Umweltzielen vorgelegt werden. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das easy-Online-Portal und ist bis spätestens 07.09.2026 möglich. Die Begutachtung und Bewilligung der Gebote erfolgt durch den Projektträger Jülich (PtJ), der als zertifizierter Dienstleister das Verfahren fachkundig begleitet. Durch die Kombination von Zuschuss und Differenzvertrag werden Kommunen befähigt, ihre CO2-Bilanz nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig Investitionsrisiken zu minimieren.
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