Förderung für landwirtschaftliche Bewässerung in Tirol
Land Tirol fördert Sanierung, Modernisierung, Reaktivierung sowie Neuerrichtung und Erweiterung landwirtschaftlicher Bewässerungsanlagen in Tirol. Antragstellung bis 31.12.2029 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Sanierung, Modernisierung, Reaktivierung sowie Neuerrichtung und Erweiterung von Bewässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Tirol, um die landwirtschaftliche Ertragssicherung bei sparsamer und effizienter Nutzung des vorhandenen Wasserdargebotes zu gewährleisten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen
- Berücksichtigung einer sparsamen und effizienten Nutzung des vorhandenen Wasserdargebotes
- Vorhandensein eines Wasserzählers oder einer geeigneten Messeinrichtung zur Messung des tatsächlichen Wasserverbrauchs
- Wassereinsparungspotential von mindestens 15 % bei bestehenden Bewässerungsanlagen
- Einhaltung der Vorgaben des aktuellen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular „Förderungsansuchen“
- Ausführliche Projektbeschreibung der Bewässerungsanlage mit Plänen
- Aufstellung der Einzelmaßnahmen und Anlagenteile samt Kostenaufstellung
- Bestätigung der Erschwernispunkte nach dem Berghöfekataster durch die örtlich zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer
- Relevante behördliche Genehmigungsbescheide
Beschreibung
Das Programm zur Förderung landwirtschaftlicher Bewässerung in Tirol unterstützt die Sanierung, Modernisierung, Reaktivierung sowie die Neuerrichtung und Erweiterung von Anlagen zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen im Bundesland Tirol. Ziel ist die Sicherung der landwirtschaftlichen Erträge bei gleichzeitig sparsamer und effizienter Nutzung der verfügbaren Wasserressourcen. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die ein Wassereinsparungspotenzial von mindestens 15 % bei bestehenden Systemen nachweisen und die Vorgaben des aktuellen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans erfüllen. Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis eines Wasserzählers oder einer geeigneten Messeinrichtung, um den tatsächlichen Wasserverbrauch transparent zu dokumentieren.
Förderberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen, insbesondere Landwirt:innen und landwirtschaftliche Betriebe, die in Tirol ihren Betriebssitz haben und Bewässerungsanlagen auf ihren Flächen optimieren möchten. Das Förderansuchen muss vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden und ist bis zum 31. Dezember 2029 möglich. Zur vollständigen Antragstellung gehören das ausgefüllte Formular „Förderungsansuchen“, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Plänen, eine Aufstellung aller Einzelmaßnahmen nebst Kostenübersicht, die Bestätigung der Erschwernispunkte aus dem Berghöfekataster durch das örtlich zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer sowie relevante behördliche Genehmigungsbescheide. Nach Abschluss der geförderten Maßnahmen werden Abrechnungsbericht und Belege geprüft, um die Auszahlung der Fördermittel – gegebenenfalls in Teilauszahlungen entsprechend dem Baufortschritt – zu veranlassen.
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