Zuschuss

Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Zuschuss bis zu 50.000 EUR für externe Leistungen zur Markteinführung bewilligter ZIM-FuE-Einzelprojekte. Antragstellung projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Projektabschluss möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Bis zu 50.000 € pro FuE-Einzelprojekt
Förderquote: 50%

Förderziel

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer FuE-Ergebnisse durch Zuschüsse für qualifizierte externe Dienstleistungen zur Markteinführung.

Förderfähige Ausgaben

  • Innovationsberatungsdienste
  • Innovationsunterstützende Dienste (Datenbanken, Marktforschung, Labortests, Zertifizierungen)
  • Leistungen für Messeauftritte
  • Beratung zu Produktdesign und Vermarktung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leistungen durch eigenes Personal
  • Auftragsvergabe vor Bestätigung des Antragseingangs

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewilligtes ZIM-FuE-Einzelprojekt
  • Leistungen externer Dritter im engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt
  • Wirtschaftliche Vergabe der Aufträge an qualifizierte externe Anbieter
  • Erbringung des erforderlichen finanziellen Eigenanteils
  • Vorhaben erfüllt Kriterien der experimentellen Entwicklung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung
  2. Detailliertes Markteinführungskonzept
  3. Angebote der externen Dienstleister
  4. Erklärung zur Einstufung als KMU
  5. Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  6. Zwischennachweise und Zahlungsnachweise
  7. Abschließender Verwendungsnachweis

Beschreibung

Förderung für Markteinführungskosten im ZIM unterstützt bundesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse. Für bewilligte FuE-Einzelprojekte im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR, gewährt. Die Förderung erstreckt sich auf qualifizierte Leistungen externer Dritter, die in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem FuE-Vorhaben stehen. Anträge können projektbegleitend eingereicht oder bis zu 18 Monate nach Abschluss des bewilligten Projekts gestellt werden. Voraussetzung ist unter anderem die Erfüllung der Kriterien der experimentellen Entwicklung, das Einbringen des erforderlichen Eigenanteils sowie die wirtschaftliche Vergabe der Aufträge an externe Anbieter. Pro FuE-Einzelprojekt sind maximal drei Anträge möglich, sofern nicht bereits zwei Anträge gestellt wurden.

Gefördert werden insbesondere Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Angebote wie Marktforschung, Labortests und Zertifizierungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung. Nicht förderfähig sind Leistungen durch eigenes Personal und Auftragsvergaben vor Bestätigung des Antragseingangs. Für die Antragstellung sind unter anderem das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein detailliertes Markteinführungskonzept, Angebote der externen Dienstleister, eine Erklärung zur KMU-Einstufung, ein aktueller Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung sowie nachfolgend Zwischennachweise, Zahlungsbelege und der abschließende Verwendungsnachweis einzureichen. Diese Fördermaßnahme ermöglicht KMU, den Markterfolg innovativer Produkte effizient vorzubereiten und externe Expertise gezielt einzusetzen.

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