Förderung für Mitarbeiter mit Behinderungen von Tabakfachgeschäften
Förderung für die Neuanstellung von Mitarbeitern mit Behinderung in einem Dauerdienstverhältnis. Region Wien. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung für die Neuanstellung von behinderten Mitarbeitern in einem Dauerdienstverhältnis.
Förderfähige Ausgaben
- Bruttolohnkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Neuanstellung ab 01.04.2015
- Mindestens 12 Monate ununterbrochenes Dienstverhältnis
- Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht förderungswürdig
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Dienstvertrag
- Bescheinigung über Behinderung
- Bestätigung des Sozialversicherungsträgers
Bewertungskriterien
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
- Notwendigkeit der Neuanstellung
Beschreibung
Die Förderung für Mitarbeiter:innen mit Behinderungen von Tabakfachgeschäften richtet sich an Unternehmen in Wien, die Menschen mit Behinderung in einem unbefristeten Dienstverhältnis neu einstellen möchten. Mit einem Zuschuss für die Bruttolohnkosten will das Programm inklusive Arbeitsplätze schaffen und die soziale Teilhabe im Bereich Handel & Soziales stärken. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten erlauben eine flexible Projektierung: Bis zu 36 Monate kann die geförderte Anstellung laufen, um Kontinuität im Arbeitsverhältnis zu gewährleisten und langfristig den Fachkräftebedarf von Tabakfachgeschäften abzudecken.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Neueinstieg ab dem 1. April 2015 sowie ein ununterbrochenes Dienstverhältnis von mindestens zwölf Monaten. Geringfügige Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. Die Förderquote liegt zwischen 10 % und 20 % der Bruttolohnkosten, pro Jahr sind Zuschüsse von maximal 3.000 € möglich. Gefördert werden ausschließlich Lohnaufwendungen; die Bewertung erfolgt anhand der gesetzlich definierten Fördervoraussetzungen und der betrieblichen Notwendigkeit der Neuanstellung. Dem Antrag sind der Dienstvertrag, eine Bescheinigung über die Behinderung und die Bestätigung des Sozialversicherungsträgers beizulegen. Die Antragstellung ist jederzeit unkompliziert möglich und schafft einen verlässlichen Rahmen, um engagierten Menschen mit Behinderung den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.
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