Förderung für NÖ Privatkindergärten
Das Land Niederösterreich fördert Betreiber von Privatkindergärten in Niederösterreich mit einer Pauschalförderung von 45.000 € pro Kindergartengruppe und Kindergartenjahr. Anträge können jährlich bis zum 31. Dezember gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Betriebskosten von Privatkindergartenerhaltern in Niederösterreich im Rahmen des jeweiligen Kindergartenjahres, um einen qualitativ hochwertigen und beitragsfreien Kindergartenbesuch im verpflichtenden Kindergartenjahr sicherzustellen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 12 Kinder pro Gruppe (ab 01.09.2024 mindestens 10 und max. 15 Kinder)
- Einhaltung des NÖ Kindergartengesetzes 2006 und Bildungsplanpflicht
- Keine Elternbeiträge im verpflichtenden Kindergartenjahr (20 Stunden/Woche)
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular bis 31. Dezember des laufenden Kindergartenjahres
- Statistikbögen im Herbst ausfüllen und fristgerecht einreichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Statistikbögen
- Nachweis Bildungsplan
- Bankverbindung
Beschreibung
Das Land Niederösterreich unterstützt Betreiber:innen von Privatkindergärten mit einer Pauschalförderung in Höhe von 45.000 € pro Kindergartengruppe und Kindergartenjahr. Ziel ist es, die Betriebskosten abzudecken und einen qualitativ hochwertigen, beitragsfreien Besuch im verpflichtenden Kindergartenjahr (20 Stunden/Woche) zu gewährleisten. Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine mit Standort in Niederösterreich, die mindestens zwölf Kinder (ab 01. 09. 2024: zehn bis maximal fünfzehn Kinder in einer Kleinkindgruppe) betreuen und die Vorgaben des NÖ Kindergartengesetzes 2006 einschließlich Bildungsplanpflicht erfüllen. Ausgenommen von der Beitragsfreiheit sind Spezialangebote, Verpflegung und Materialanschaffungen.
Bewerbungen können fortlaufend bis zum 31. Dezember eines jeden Kindergartenjahres eingereicht werden. Erforderlich sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, die jährlich im Herbst einzureichenden Statistikbögen, ein Nachweis über die Bildungsplanumsetzung sowie die Angabe der Bankverbindung. Durch transparente Melde- und Abrechnungspflichten fördert das Programm nachhaltige Strukturen und pädagogische Exzellenz in der frühkindlichen Betreuung. Die kontinuierliche Zuschussmöglichkeit schafft Planungssicherheit und Freiräume für innovative Konzepte in den Bereichen Bildung, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales.