Förderung für Organisationen und gemeinnützige Vereine (Dr. Gabriele Lederle-Stiftung)
Die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung fördert gemeinnützige Organisationen und Vereine im Bereich Blinden- und Behindertenhilfe. Anträge sind jederzeit online möglich; erforderliche Nachweise werden per E-Mail eingereicht. Maximal 1.000 € pro Kalenderjahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Projekten in der Blinden- und Behindertenhilfe, um körperlich, geistig und seelisch beeinträchtigten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Freistellungsbescheid (max. 5 Jahre alt)
- Bescheid nach § 60a AO (max. 3 Jahre alt)
- Auszug aus der Satzung mit entsprechenden Tätigkeiten
- Nachweise über bereits durchgeführte Projekte oder Unterstützungen (z. B. Jahresberichte)
- Nachweis über die Durchführung der geförderten Unterstützung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
- Bescheid nach § 60a AO
- Auszug aus der Satzung
- Jahresberichte oder Projektberichte
- Nachweis der geförderten Unterstützung
Beschreibung
Gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine aus ganz Deutschland können mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 1.000 € ihre Projekte im Bereich Blinden- und Behindertenhilfe fördern. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular; die erforderlichen Nachweise – wie Freistellungsbescheid (max. 5 Jahre alt), Bescheid nach § 60a AO (max. 3 Jahre alt), Satzungsauszug sowie Projekt- oder Jahresberichte – werden ergänzend per E-Mail eingereicht. Eine Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht, da Bewilligungen von der Verfügbarkeit der Stiftungsmittel abhängen. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, solange Mittel bereitstehen.
Das Förderprogramm richtet sich an Initiativen, die Menschen mit Seh- oder anderen Beeinträchtigungen in ihrer Selbstbestimmung stärken und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Ziel ist es, körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigten Personen den Alltag in der Gemeinschaft zu erleichtern – sei es durch Anschaffung von Hilfsmitteln, Durchführung inklusiver Workshops oder Etablierung neuer Serviceangebote. Durch unkomplizierte Antragsmodalitäten erhalten gemeinnützige Träger:innen eine verlässliche Finanzierungsquelle, um nachhaltige Strukturen in der Inklusion zu etablieren und nachhaltige Angebote für Betroffene zu realisieren.
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