Zuschuss

Förderung für Pflegeplätze der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und palliativen Pflege

Der Freistaat Bayern fördert den Ausbau von Kurzzeit-, Verhinderungs- und palliativen Pflegeplätzen in Bayern. Anträge bis 31.10.2026 möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
19.11. - 31.10.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 100 000 € pro neu geschaffenem Platz
Förderquote: 60% - 90%

Förderziel

Zweck der Förderung ist der demenzsensible Umbau, die Modernisierung und die Schaffung von Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie palliativen Pflegeplätzen, damit pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten gemäß DIN 276 Kostengruppe 300 Bauwerk – Baukonstruktionen
  • Baukosten gemäß DIN 276 Kostengruppe 400 Bauwerk – Technische Anlagen
  • Kaufpreis betriebsnotwendiger Gebäudeteile abzüglich Grundstückspreis
  • Umbau- und Modernisierungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Plätze müssen dauerhaft angeboten werden
  • Berücksichtigung demenzsensibler Aspekte sowie von Hör- und Sehbeeinträchtigungen
  • Einhaltung der baulichen Bestimmungen der AVPfleWoqG
  • Flächenobergrenze von 55 m² pro Bewohnerin oder Bewohner darf nicht überschritten werden
  • Kein Baubeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheids oder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kreditbereitschaftserklärung
  3. Bedarfsbestätigung des zuständigen kommunalen Aufgabenträgers
  4. Vollmacht des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin
  5. EU-De-minimis-Beihilfe-Erklärung
  6. Erklärung zur Kenntnis der Strafbarkeit subventionserheblicher Tatsachen
  7. Erläuterungsbericht nach Muster 6 zur Art. 44 BayHO
  8. ggf. Bestätigung der FQA
  9. Gesamtkonzept gemäß Richtlinie
  10. Eigentumsnachweis
  11. ggf. Versorgungsvertrag oder Inaussichtstellung
  12. ggf. Betriebserlaubnis gem. SGB VIII
  13. Lageplan M 1:1000
  14. Pläne M 1:100, Planungstiefe HOAI Leistungsphase 2

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt mit dieser staatlichen Investitionskostenförderung gezielt den Ausbau von Kurzzeit-, Verhinderungs- und palliativen Pflegeplätzen in ganz Bayern. Gefördert werden Träger:innen von Pflegeeinrichtungen – darunter private und kommunale Anbieter:innen, Vereine, Stiftungen sowie Unternehmen –, die durch demenzsensible Umbauten, Modernisierungen oder Neubauten eine dezentrale und bedarfsgerechte Versorgung für pflegebedürftige Menschen ermöglichen. Ziel ist es, die vertraute Umgebung und das soziale Nahfeld so lange wie möglich zu erhalten und zugleich Angehörige zu entlasten. Anträge können bis zum 31.10.2026 eingereicht werden (bei kombinierten Dauerpflegekonzepten jeweils jährlich bis zum 31.10.).

Finanziell werden Baukosten gemäß DIN 276 (Kostengruppen 300 und 400), Kaufpreise betriebsnotwendiger Gebäudeteile (abzüglich Grundstückspreis) sowie Umbau- und Modernisierungskosten anteilig mit Förderquoten von 60 % bis 90 finanziert, höchstens jedoch 100 000 € pro neu geschaffenen Platz. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Plätze müssen dauerhaft angeboten und den baulichen Vorgaben der AVPfleWoqG entsprechen, demenzsensibel sowie hör- und sehbeeinträchtigungsgerecht gestaltet und auf maximal 55 m² pro Bewohner:in begrenzt sein. Ein vorzeitiger Baubeginn ist nur nach Genehmigung erlaubt. Dieses Förderangebot trägt dazu bei, Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken und Einrichtungen jeder Größe bei der Schaffung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen zu unterstützen.

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