Förderung für Sport und Gesellschaft - Gleichstellung, Integration und Inklusion
Förderung von Projekten zur Gleichstellung, Integration und Inklusion im Sport in Wien. Anträge laufend bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel dieses Förderprogramms ist es, Projekte und Vorhaben von gemeinnützigen Rechtsträgern, welche zur Förderung von Integration, Inklusion oder Gleichstellung im Sinne des § 14 Z 5, Z 6, Z 11 BSFG 2017 beitragen, zu unterstützen. Die Förderung soll zur positiven Entwicklung der genannten Bereiche im Sport beisteuern und die Motivation für derartige Projekte und Vorhaben steigern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fristgerechte Vorlage des Antragsformulars
- Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Förderprogramm
- Positive Beurteilung durch die zuständige Fachabteilung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- ausführliche Projektbeschreibung
Beschreibung
Förderung für Sport und Gesellschaft – Gleichstellung, Integration und Inklusion richtet sich an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Wien, die Projekte im Sport umsetzen. Das Programm setzt Schwerpunkte auf die Stärkung des Frauen- und Mädchensports unter Berücksichtigung gesellschaftspolitischer Genderaspekte, die Förderung sozial benachteiligter und migrantischer Zielgruppen sowie die inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, mittels finanzieller Unterstützung die Gleichstellung im Sport voranzutreiben, Integrationsprozesse zu beflügeln und langfristig die Motivation für entsprechende Vorhaben zu erhöhen. Die Budgets sind nicht limitiert und Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Volumens eingebracht werden. Positive Entwicklungen in den genannten Handlungsfeldern sollen dadurch nachhaltig unterstützt und sichtbar gemacht werden.
Interessiert sind gemeinnützige Rechtsträger:innen, die nachweislich zur Verwirklichung der im Bundes-Sportförderungsgesetz verankerten Ziele beitragen. Voraussetzungen sind die fristgerechte Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars, ein stimmiges Kosten- und Finanzierungskonzept sowie eine ausführliche Projektbeschreibung. Nach positiver Begutachtung durch die zuständige Fachabteilung wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Antragsverfahren folgt klaren Richtlinien, um Transparenz und Chancengleichheit sicherzustellen. Projektverantwortliche können damit in Wien Vorhaben realisieren, die Sport als Motor für gesellschaftliche Teilhabe und Gleichstellung begreifen.