Förderung für Vereine – Barockstadt Blieskastel
Die Barockstadt Blieskastel bietet ortsansässigen Vereinen freiwillige Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen, Kinder- und Jugendförderung, Sonderbeschaffungen, Schwimmtraining und Jubiläumsveranstaltungen an.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung ortsansässiger Vereine, Organisationen, Gruppen und Initiativen bei investiven Maßnahmen, der Kinder- und Jugendarbeit, dringend notwendigen Beschaffungen, Schwimmtraining und Jubiläumsfeiern im Stadtgebiet Blieskastel.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Baumaßnahmen und Renovierungen
- Jugendtraining und Kinder- und Jugendarbeit
- Sonderbeschaffungen (Sportgeräte, Instrumente)
- Schwimmtraining
- Jubiläumsveranstaltungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Förderung politischer Vereinigungen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eintragung im städtischen Vereinsregister mit Adresse, Vorsitzenden und Bankverbindung
- Nachweis einer angemessenen Mitfinanzierung durch Eigen- oder Drittmittel
- Projekt/Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
- Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Belegrechnung
- Nachweis über Eintragung im Vereinsregister
Bewertungskriterien
- Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
- Vorliegen eines öffentlichen Interesses
- Nachweis der Notwendigkeit der Förderung
Beschreibung
Die Barockstadt Blieskastel fördert ortsansässige Vereine, Organisationen, Gruppen und Initiativen mit freiwilligen Zuschüssen in vielfältigen Handlungsfeldern wie Sport, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Regionalentwicklung sowie Landwirtschaft. Ziel ist es, die Gemeinwesenarbeit im Stadtgebiet zu stärken und zukunftsweisende Projekte zu realisieren. Gefördert werden investive Baumaßnahmen und Renovierungen, Jugendtraining, Sonderbeschaffungen (z. B. Sportgeräte, Instrumente), Schwimmtraining sowie Jubiläumsveranstaltungen. Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige Träger mit Eintragung im städtischen Vereinsregister und überwiegender Tätigkeitsausrichtung in Blieskastel. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, ohne Rechtsanspruch. Politische Vereinigungen und Parteien sind ausgeschlossen.
Die Zuschussquote variiert je nach Maßnahme zwischen 25 % und 70 % der nachgewiesenen Kosten, wobei bei Baumaßnahmen bis zu 50 % (max. 5.000 € pro Maßnahme) und beim Schwimmtraining 70 % der eingereichten Nettokosten gefördert werden. Jubiläumsträger:innen erhalten einen Festbetrag von 100 € für alle runden Vereinsjubiläen ab 25 Jahren. Voraussetzung ist eine angemessene Mitfinanzierung durch Eigen- oder Drittmittel, die Vorlage der Belegrechnung und der Nachweis über das öffentliche Interesse vor Maßnahmenbeginn. Anträge für investive Maßnahmen und Sonderzuschüsse sind bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres schriftlich einzureichen, Schwimmvereine reichen ihre Anträge vierteljährlich nach Quartalsende ein. Benötigt werden das ausgefüllte Antragsformular, die Eintragung im Vereinsregister und Nachweise zur Mitfinanzierung. Die Stadtverwaltung informiert zeitnah über den Eingang und die Bewilligung. Mit dieser Förderung wird nachhaltiges Engagement vor Ort gestärkt und zukunftsorientierte Projektarbeit unterstützt.
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