Zuschuss

Förderung Fußverkehr

Förderung für Gemeinden in der Steiermark zur Stärkung des Fußverkehrs mit nicht rückzahlbaren Planungs- und Projektzuschüssen. Programmstart 17.10.2024, laufende Einreichung möglich.

Infrastruktur Regionalförderung Smart Cities & Regionen Klimaschutz Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
17.10.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: 50%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Zufuß-Gehens im Sinne der Fußverkehrsstrategie Steiermark 2030+, einschließlich Zuschüssen für die Erstellung von örtlichen Fußverkehrskonzepten/Lokalen Masterplänen Gehen sowie für bauliche und organisatorische Projekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungsleistungen
  • Umsetzungsmaßnahmen der Säule I Infrastruktur
  • Dienstleistungen für Organisation und Kommunikation
  • Gutachten und Behördenverfahren

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebliche Erhaltung von Fußverkehrsinfrastruktur
  • Bauliche Erhaltung im Allgemeinen
  • Wege zur touristischen Nutzung
  • Wiederherstellung im Leitungsbau
  • Werbemittel ohne bewusstseinsbildenden Charakter

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines richtlinienkonformen Projekts
  • Beidseitig unterfertigter Fördervertrag
  • Projektgemäße Umsetzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung und Grobkonzept
  2. Planunterlagen zur geplanten Maßnahme
  3. Zeitplan
  4. Kostenschätzung

Bewertungskriterien

  • Kohärenz mit Fußverkehrsstrategie Steiermark 2030+
  • Mehrjährige Maßnahmenbündel
  • Integration des klimaaktiv mobil Aktionsprogramms

Beschreibung

Das Land Steiermark unterstützt öffentliche Einrichtungen in der Steiermark mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die das Zufußgehen fördern und Lebensqualität, Verkehrs- und Klimaschutz in den Ortszentren stärken. Seit dem Programmstart am 17. Oktober 2024 können steirische Gemeinden und Gemeindeverbände kontinuierlich Planungs- und Projektanträge einreichen. Gefördert werden insbesondere die Erstellung von örtlichen Fußverkehrskonzepten bzw. lokalen Masterplänen Gehen sowie bauliche und organisatorische Maßnahmen im Sinne der Fußverkehrsstrategie Steiermark 2030+. Die Förderquote beträgt 50 % der anerkannten Bruttoplanungs- und -umsetzungskosten, die Projektdauer ist auf maximal 36 Monate angelegt. Themenfelder reichen von Infrastruktur und Digitalisierung über Smart Cities & Regionen bis hin zu Klimaschutz, Energieeffizienz, Gesundheit, Kinder- und Jugendförderung sowie ländlicher Entwicklung.

Abgedeckt sind Planungsleistungen (Einzel- und Detailplanungen, Gutachten, Behördenverfahren) und Umsetzungsmaßnahmen der Säule I Infrastruktur (z. B. Gehsteig- und Querungsstellenbau, Beleuchtung, grüne Infrastruktur) sowie begleitende Dienstleistungen für Organisation, Kooperation, Kommunikation und Bürger:innen-Beteiligung. Nicht förderfähig sind bauliche Erhaltungsarbeiten, touristische Wege, Leitungswiederherstellung oder werbliche Maßnahmen ohne bewusstseinsbildenden Charakter. Voraussetzungen für den Zuschuss sind ein richtlinienkonformes Projekt, ein beidseitig unterfertigter Fördervertrag und die projektgemäße Umsetzung. Gemeinden werden abhängig von den verfügbaren Mitteln rechtzeitig zu Einreichfristen informiert. Erforderliche Bewerbungsunterlagen umfassen Projektbeschreibung mit Grobkonzept, Planunterlagen, Zeitplan und Kostenschätzung.

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