Förderung gemäß der Grüne Infrastruktur-Richtlinie
Förderung nachhaltiger Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung grüner Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen mit Anteilsfinanzierung von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge können jederzeit innerhalb der Förderperiode gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung intelligenter und integrativer Ansätze zur nachhaltigen und ressourceneffizienten Entwicklung grüner Infrastruktur zur Erhöhung der Biodiversität, Verbesserung von Luft- und Wasserqualität, Klimaschutz und Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein
- Standort in Nordrhein-Westfalen
- Antragsteller: Gemeinden und Gemeindeverbände, Trägervereine von biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit Naturschutzsatzung, Träger außerschulischer Lernorte, anerkannte Naturschutzverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Begründung der Maßnahme und Fördernotwendigkeit
- Kostenberechnung
- Lageplan (Gemarkung, Flur, Flurstück/e)
Beschreibung
Die Förderung gemäß der Richtlinie „Grüne Infrastruktur“ unterstützt innovative Projekte in Nordrhein-Westfalen, die auf die Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von naturnahen Strukturen abzielen. Mit einer finanziellen Beteiligung von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten trägt das Programm zur Erhöhung der Biodiversität, zur Verbesserung von Luft- und Wasserqualität sowie zum Klimaschutz bei. Im Mittelpunkt stehen intelligente, integrative Konzepte wie die Begrünung von Gebäudefassaden, die Anlage biodiversitätsreicher Parks oder die Entsiegelung von Flächen. Zudem fördert die Richtlinie Maßnahmen der Umweltbildung und der außerschulischen Naturschutzbildung, um bei allen Altersgruppen ein nachhaltiges Bewusstsein zu stärken und die nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Berechtigt sind öffentliche und gemeinnützige Akteur:innen wie Gemeinden und Gemeindeverbände, Trägervereine biologischer Stationen, Naturparke, Stiftungen mit Naturschutzsatzung, anerkannte Naturschutzverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Bei Planungsmaßnahmen, beispielsweise Grün- und Freiraumkonzepten, können ausschließlich Kommunen Anträge stellen. Voraussetzung ist, dass mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde und der Standort in Nordrhein-Westfalen liegt. Der Antragsprozess ist jederzeit innerhalb der laufenden Förderperiode möglich. Teilnehmende reichen eine ausführliche Projektbeschreibung, eine Begründung der Fördernotwendigkeit, eine detaillierte Kostenberechnung sowie einen Lageplan (Gemarkung, Flur, Flurstück(e)) ein. Nach verwaltungs- und naturschutzfachlicher Prüfung ergeht die Zuwendungsbescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg, die als modernes Dienstleistungszentrum vielfältige Beratungs- und Verwaltungsleistungen für Förderprojekte im Umwelt- und Klimaschutz bereitstellt.
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