Zuschuss

Förderung gemeinnütziger Beschäftigungsprojekte

Durch die Bereitstellung von relativ geschützten, befristeten Arbeitsplätzen fördert das AMS die nachhaltige Integration von schwer vermittelbaren Personen in den Arbeitsmarkt. EU-Kofinanzierung möglich. Anträge bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Durch die Bereitstellung von relativ geschützten, befristeten Arbeitsplätzen soll die nachhaltige Integration von schwer vermittelbaren Personen in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten handelt es sich um Non-Profit-Organisationen, die sich nicht in klassischer Konkurrenz zu nach Marktgesetzen anbietenden Unternehmen befinden. Das AMS übernimmt definierte Personal- und Sachkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger muss Non-Profit-Organisation sein, ohne klassische Marktkonkurrenz
  • Angebot befristeter, vollversicherungspflichtiger Transitarbeitsplätze
  • Bereitstellung sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer, psychosozialer oder qualifizierender Unterstützungsleistungen

Beschreibung

Das Arbeitsmarktservice (AMS) stellt im Rahmen der Förderung gemeinnütziger Beschäftigungsprojekte befristete, vollversicherungspflichtige Transitarbeitsplätze bereit, um schwer vermittelbaren Personen eine nachhaltige Reintegration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Träger:innen müssen Non-Profit-Organisationen sein, die nicht in klassischer Marktkonkurrenz stehen. Die Maßnahme wird bundesweit angeboten und kann EU-kofinanziert werden, wobei das AMS 100 % der definierten Personal- und Sachkosten übernimmt. Zielgruppen sind insbesondere Langzeitbeschäftigungslose sowie weitere arbeitsmarktpolitische Problemgruppen mit eingeschränkter Produktivität, die von begleitenden Angeboten wie sozialarbeiterischen, psychosozialen oder qualifizierenden Unterstützungsleistungen profitieren.

Anträge können laufend bis zur Ausschöpfung des Budgets eingereicht werden und sind seit dem 1. Januar 2013 möglich. Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die befristete Arbeitsverhältnisse mit Transitfunktion anbieten und parallel ein Paket fachlicher Begleitung bereitstellen. Gefördert werden sowohl Personalkosten als auch notwendige Sachkosten. Durch diesen Zuschuss sollen Hemmnisse abgebaut und die Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmenden dauerhaft verbessert werden. Die Maßnahme ergänzt bestehende arbeitsmarktpolitische Instrumente und leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung benachteiligter Gruppen in Österreich.

Antrag starten →