Zuschuss

Förderung gemeinnütziger Beschäftigungsprojekte

Förderung von befristeten Arbeitsplätzen bei Non-Profit-Organisationen zur nachhaltigen Integration schwer vermittelbarer Personen in den Arbeitsmarkt. Das AMS übernimmt definierte Personal- und Sachkosten.

Arbeit Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Durch die Bereitstellung von relativ geschützten, befristeten Arbeitsplätzen soll die nachhaltige Integration von schwer vermittelbaren Personen in den Arbeitsmarkt gefördert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Status als Non-Profit-Organisation
  • Projekt darf nicht in klassischer Konkurrenz zu marktüblichen Unternehmen stehen

Beschreibung

Die Förderung gemeinnütziger Beschäftigungsprojekte unterstützt Non-Profit-Organisationen in ganz Österreich bei der Schaffung befristeter, geschützter Arbeitsplätze. Ziel ist die nachhaltige Integration von schwer vermittelbaren Personen in den Arbeitsmarkt. Das Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt dabei definierte Personal- und Sachkosten, wodurch gemeinnützige Projekte entlastet und neue Beschäftigungschancen geschaffen werden. Gefördert werden unter anderem Personalaufwendungen und sachliche Projektkosten, sofern die Vorhaben nicht in klassischer Konkurrenz zu marktüblichen Unternehmen stehen. Da es sich um einen direkten Zuschuss handelt, erhalten Organisationen eine planbare finanzielle Unterstützung, um Arbeitslose und benachteiligte Gruppen langfristig zu begleiten.

Als kontinuierlich ausgeschriebene Maßnahme ermöglicht diese Förderung Non-Profit-Träger:innen eine flexible Antragstellung ohne feste Fristen. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Organisationen, die arbeitsmarktpolitisch tätige Projekte umsetzen. Die Zuschüsse richten sich gezielt an Projekte, die schwer vermittelbare Arbeitsuchende oder benachteiligte Teilnehmer:innen auf ihrem Weg zurück ins Erwerbsleben begleiten. Durch das Angebot relativ geschützter Arbeitsplätze werden individuelle Fähigkeiten gestärkt und nachhaltige Perspektiven geschaffen. Interessierte Organisationen können die Fördervoraussetzungen prüfen und zeitnah einen Antrag beim AMS einreichen, um prekäre Arbeitsmarktstände zu überwinden.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.