Förderung gewaltpräventiver Projekte (Stiftung Bündnis für Kinder – gegen Gewalt)
Die Stiftung unterstützt bundesweit Projekte zur Gewaltprävention und zum Kinderschutz. Die Antragstellung erfolgt jederzeit über ein Online-Formular; Bewertungskriterien sind u.a. Innovationsgrad, nachhaltige Wirkung und Niedrigschwelligkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Kinderschutz, einschließlich der Stärkung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Persönlichkeit, der Unterstützung von Eltern in der Erziehungsverantwortung sowie der Qualifizierung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Multiplikator:innen.
Antragsberechtigt
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Förderkriterien der Stiftung
- Relevanz und Innovativität des Projektansatzes
- Nachhaltige Wirkung und Kontinuität
- Niedrigschwellige Zugänglichkeit
Bewertungskriterien
- Innovativer Charakter
- Nachhaltige Wirkung, Langfristigkeit
- Kontinuität
- Niedrigschwelligkeit, Bürgernähe
- Mobile/aufsuchende Struktur
- Übertragbarkeit des Ansatzes
- Vernetzung in Kooperationsstrukturen
- Geschlechtsreflektierter Ansatz
- Dokumentation
- Bereitschaft zur Evaluation
- Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements (Bonuskriterium)
Beschreibung
Die Stiftung Bündnis für Kinder – gegen Gewalt fördert bundesweit Projekte, die präventiv gegen Gewalt wirken und den Kinderschutz stärken. Gefördert werden sowohl zivilgesellschaftliche Träger wie gemeinnützige Organisationen, Vereine und Interessenverbände als auch öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Ziel ist die nachhaltige Stärkung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, die Entlastung von Eltern in Erziehungsverantwortung sowie die fachliche Qualifizierung ehren- und hauptamtlicher Multiplikator:innen. Einmalig oder fortlaufend eingereichte Anträge werden jederzeit über ein Online-Formular der Stiftung entgegengenommen und anhand fester Bewertungskriterien geprüft.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Innovationsgrad, der langfristigen Wirksamkeit sowie der Niedrigschwelligkeit der Projektansätze. Geförderte Vorhaben sollten zudem eine mobile oder aufsuchende Struktur aufweisen, in lokale Kooperationsnetzwerke eingebunden sein und das Potenzial zur Übertragbarkeit auf andere Regionen besitzen. Ein geschlechtsreflektierter Ansatz und die Bereitschaft zur Dokumentation und Evaluation bilden weitere Fördervoraussetzungen. Bonuspunkte erhalten Projekte, die bürgerschaftliches Engagement mobilisieren. Die Zuschüsse sollen niedrigschwellig und bürgernah wirken, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen einen gewaltfreien Lebensraum zu ermöglichen. Auf diese Weise trägt die Stiftung dazu bei, gewaltpräventive Strukturen nachhaltig zu verankern und die öffentliche Sensibilität für den Kinderschutz kontinuierlich zu erhöhen.
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