Förderung heilpädagogische Einrichtungen / Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Gruppen
Sonderprogramm zur inklusiven Weiterentwicklung und Vernetzung heilpädagogischer Einrichtungen und Kitas in Nordrhein-Westfalen, um Kindern mit komplexen Beeinträchtigungen Teilhabe zu erleichtern. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Umwandlung heilpädagogischer Einrichtungen in inklusive KiTas, Unterstützung bereits bestehender additiver heilpädagogischer Gruppen in Kindertageseinrichtungen sowie Vernetzung und Evaluation im Rahmen von Verbundmodellprojekten.
Förderfähige Ausgaben
- Um- oder Ersatzbau von KiTas
- Erweiterung von KiTas zur Übernahme heilpädagogischer Gruppen
- Kauf von Grundstücken
- Ausstattungsförderung
- Inklusive Umgestaltung von Außengeländen
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Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Heilpädagogische Einrichtung oder KiTa mit additiven Gruppen
- Umwandlung, Erweiterung oder inklusive Umgestaltungsvorhaben
Beschreibung
Das Sonderprogramm der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW unterstützt heilpädagogische Einrichtungen und Kindertageseinrichtungen mit additiven Gruppen in Nordrhein-Westfalen bei der inklusiven Weiterentwicklung und Vernetzung. Ziel ist die Umwandlung bisher rein heilpädagogischer Standorte in KiBiz-gerechte Kindertagesstätten mit integrativen Plätzen sowie die strukturelle und bauliche Erweiterung bestehender Einrichtungen. Gefördert werden u. a. Um- oder Ersatzbauten, Anschaffung von Grundstücken, Ausstattungsmaßnahmen und barrierefreie Umgestaltungen von Außen- und Innenbereichen. Darüber hinaus können Personalkostenzuschüsse und personalbezogene Sachkosten für Fachkräfte beantragt werden. Pro Standort sind Zuschüsse von bis zu 80.000 Euro innerhalb einer maximalen Projektdauer von 24 Monaten möglich. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, öffentliche und bildungsbezogene Träger mit Sitz in NRW, die ein Vorhaben zur inklusiven Umgestaltung, Erweiterung oder Umwandlung heilpädagogischer Gruppen planen. Die Frist für die Antragsstellung endet am 31. Dezember 2026.
Ein weiterer Schwerpunkt des Programms liegt auf der Vernetzung sozialer Arbeit: In ausgewählten Modellprojekten kooperieren Kindertageseinrichtungen mit lokalen Unterstützungsangeboten, um Familien in Problemlagen noch passgenauer zu begleiten. Begleitende Evaluationsmaßnahmen sorgen für den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung inklusiver Strukturen im ganzen Land. Durch diese Verbundmodellprojekte soll die Teilhabe von Kindern mit komplexen Beeinträchtigungen nachhaltig gestärkt und der Wissenstransfer zwischen Trägern und Fachkräften gefördert werden. Die Förderung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung inklusiver Bildungs- und Betreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen.
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