Zuschuss

Förderung (Hilfe beantragen) der BFV-Sozialstiftung

Die BFV-Sozialstiftung fördert gemeinnützige Projekte und bedürftige Mitglieder der bayerischen Fußballfamilie in Schicksalsschlägen und Notsituationen. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit Bildung Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung gemeinnütziger Projekte, die den Zielen der BFV-Sozialstiftung entsprechen, insbesondere Hilfe bei Schicksalsschlägen, Notsituationen und sozialen Initiativen innerhalb der bayerischen Fußballfamilie.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Verwaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anliegen muss den Förderrichtlinien entsprechen
  • Mitgliedschaft bzw. Zugehörigkeit zur bayerischen Fußballfamilie oder Betreuung eines gemeinnützigen Fußballprojekts
  • Einzelfallprüfung durch Stiftungsvorstand

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die BFV-Sozialstiftung fördert mit gezielten Zuschüssen gemeinnützige Initiativen sowie bedürftige Mitglieder der bayerischen Fußballfamilie in Notsituationen und bei Schicksalsschlägen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Sport, Kultur & Medien sowie Aus- und Weiterbildung, die den satzungsgemäßen Zielen der Stiftung entsprechen. Als förderberechtigt gelten Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen mit nachgewiesener Zugehörigkeit zur bayerischen Fußballfamilie oder Betreuung eines entsprechenden Projekts. Eine Förderung ist insbesondere für soziale Hilfsmaßnahmen, Unterstützungsangebote bei unvorhergesehenen Notlagen und nachhaltige Bildungs- oder Integrationsvorhaben möglich. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Personal- und Verwaltungskosten des laufenden Geschäftsbetriebs.

Anträge auf Unterstützung können jederzeit eingereicht werden und unterliegen einer Einzelfallprüfung durch den Stiftungsvorstand. Zur Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein Nachweis der Gemeinnützigkeit, eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie ein detaillierter Finanzierungsplan erforderlich. Die Förderrichtlinien geben Orientierung über die Förderkriterien und die nachhaltige Mittelverwendung. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit Abrechnung und Ergebnisbericht vorzulegen. Durch dieses transparente Verfahren gewährleistet die BFV-Sozialstiftung eine ausgewogene Mittelverteilung in ganz Bayern und trägt dazu bei, dass möglichst viele Vereine, Initiativen und Einzelpersonen in schwierigen Lebenslagen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten.

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