Förderung im Bereich Denkmalpflege
Förderung für die Erhaltung und Wiederherstellung von Flurdenkmälern und sakralen Objekten in der Steiermark.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von sogenannten Flurdenkmälern (z.B. Kapellen, Bildstöcke, Pest- und Grenzsäulen, Feldkreuze) sowie Zuschüsse für Restaurierungen an Pfarr- und Filialkirchen und sonstigen sakralen Objekten.
Förderfähige Ausgaben
- Restaurierungskosten
- Erhaltungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Zuständigkeit in der Steiermark
- Eigentümer- oder Nutzungsrecht am Denkmal
Beschreibung
Die Förderung im Bereich Denkmalpflege der Steiermark unterstützt Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen bei Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Flurdenkmälern und sakralen Objekten. Gefördert werden unter anderem Kleindenkmäler wie Kapellen, Bildstöcke, Pest- und Grenzsäulen sowie Feldkreuze, ebenso wie Restaurierungen an Pfarr- und Filialkirchen. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zum Erhalt volkskultureller Zeugnisse und stärkt das kulturelle Erbe der Regionen. Ambitionierte Denkmalschützer:innen werden angesprochen, die Verantwortung für historisch wertvolle Kleindenkmäler übernehmen und den Fortbestand dieser Zeugnisse in der Landschaft sichern möchten.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Sitz bzw. die Zuständigkeit in der Steiermark sowie das Eigentümer- oder Nutzungsrecht am Denkmal. Förderfähig sind sämtliche Ausgaben, die unmittelbar im Zusammenhang mit Restaurierungs- und Erhaltungsarbeiten stehen, insbesondere Kosten für Fachhandwerk, Material und Konservierungsarbeiten. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens einzureichen. Das Programm orientiert sich am Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz und setzt auf transparente, nachvollziehbare Kriterien. Durch die Förderung soll nicht nur der materielle Erhalt, sondern auch die Pflege traditioneller Handwerkstechniken sichergestellt werden. Das Angebot trägt dazu bei, das regionale Kulturgut lebendig zu halten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Flurdenkmälern nachhaltig zu stärken.
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