Zuschuss

Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Zuschüsse für innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sowie Infrastrukturprojekte und Kooperationen in Nordrhein-Westfalen. Förderhöchstbeträge bis zu 55 Mio. € pro Vorhaben, Laufzeit bis zu 3 Jahre. Antragstellung im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: Bis zu 55.000.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 50% - 100%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich wirtschaftlicher Tätigkeit sowie Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen und zur Stärkung von Forschung und Innovation.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt
  • Laufzeit des Vorhabens bis zu 3 Jahre
  • Bei Verbundvorhaben schriftliche Kooperationsvereinbarung
  • Auftragsforschung durch nicht gewinnorientierte Empfänger unter marktüblichen Bedingungen
  • Keine Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten
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Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Strategische Relevanz für die Problemstellung
  • Inter- und Transdisziplinarität

Beschreibung

Im Rahmen der FEI-Richtlinie fördert das Land Nordrhein-Westfalen innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Infrastrukturvorhaben in den Handlungsfeldern Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung sowie Forschung & Innovation. Förderberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Interessensverbände, Stiftungen und Vereine. Die Zuschüsse decken je nach Art des Vorhabens zwischen 50 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und erreichen Höchstbeträge von bis zu 55 Mio. € pro Projekt. Die Laufzeit der Vorhaben ist auf maximal 36 Monate begrenzt. Bei Verbundvorhaben ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich, und die geplanten Aktivitäten müssen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Bewertungskriterien sind der Innovationsgehalt, die strategische Relevanz für die jeweilige Problemstellung sowie die Inter- und Transdisziplinarität der Arbeitsansätze.

Die Antragsstellung erfolgt begleitend zu Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen; der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Förderwürdige Vorhaben reichen von Grundlagen- und industrieller Forschung über experimentelle Entwicklung bis hin zu Aufbau- und Erprobungsinfrastrukturen oder Prozess- und Organisationsinnovationen. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Begünstigte mit offener EU-Beihilferückforderung sind ausgeschlossen. Das Programm unterstützt sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftsvorhaben und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2027. Interessierte Organisationen können sich über die Förderdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen über spezifische Wettbewerbsaufrufe und inhaltliche Schwerpunkte informieren.

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