Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)
Zuschüsse für innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sowie Infrastrukturprojekte und Kooperationen in Nordrhein-Westfalen. Förderhöchstbeträge bis zu 55 Mio. € pro Vorhaben, Laufzeit bis zu 3 Jahre. Antragstellung im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich wirtschaftlicher Tätigkeit sowie Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen und zur Stärkung von Forschung und Innovation.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt
- Laufzeit des Vorhabens bis zu 3 Jahre
- Bei Verbundvorhaben schriftliche Kooperationsvereinbarung
- Auftragsforschung durch nicht gewinnorientierte Empfänger unter marktüblichen Bedingungen
- Keine Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten
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Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Strategische Relevanz für die Problemstellung
- Inter- und Transdisziplinarität
Beschreibung
Im Rahmen der FEI-Richtlinie fördert das Land Nordrhein-Westfalen innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Infrastrukturvorhaben in den Handlungsfeldern Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung sowie Forschung & Innovation. Förderberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Interessensverbände, Stiftungen und Vereine. Die Zuschüsse decken je nach Art des Vorhabens zwischen 50 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und erreichen Höchstbeträge von bis zu 55 Mio. € pro Projekt. Die Laufzeit der Vorhaben ist auf maximal 36 Monate begrenzt. Bei Verbundvorhaben ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich, und die geplanten Aktivitäten müssen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Bewertungskriterien sind der Innovationsgehalt, die strategische Relevanz für die jeweilige Problemstellung sowie die Inter- und Transdisziplinarität der Arbeitsansätze.
Die Antragsstellung erfolgt begleitend zu Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen; der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Förderwürdige Vorhaben reichen von Grundlagen- und industrieller Forschung über experimentelle Entwicklung bis hin zu Aufbau- und Erprobungsinfrastrukturen oder Prozess- und Organisationsinnovationen. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Begünstigte mit offener EU-Beihilferückforderung sind ausgeschlossen. Das Programm unterstützt sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftsvorhaben und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2027. Interessierte Organisationen können sich über die Förderdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen über spezifische Wettbewerbsaufrufe und inhaltliche Schwerpunkte informieren.
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