Zuschuss

Förderung im Zusammenhang mit dem Kulturpflanzenschutz in Kärnten

Förderung des Schutzes von Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten in Kärnten durch Kostenersatz im Rahmen behördlich angeordneter Maßnahmen. Anträge sind vor Umsetzung der Maßnahmen zu stellen; gültig unbefristet seit 01.01.2014.

Umwelt-/Naturschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist der Schutz von Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten (z.B. Feuerbrand) durch Ersatz der Kosten für Beseitigung und Neuanschaffung von Pflanzen, sofern diese Kosten im Rahmen behördlich angeordneter Maßnahmen entstanden sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Beseitigung von Pflanzen
  • Kosten für Neuanschaffung von Pflanzen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag
  • Förderungszusage
  • Abnahme durch Sachverständige(n)

Beschreibung

In Kärnten bietet diese unbefristete Zuschussmaßnahme seit dem 01.01.2014 privaten Pflanzenbesitzer:innen eine gezielte Unterstützung im Kulturpflanzenschutz. Ziel ist der Erhalt gesunder Bestände durch den teilweisen oder vollständigen Kostenersatz für die Beseitigung befallener Pflanzen und die Neuanschaffung gesunder Kulturpflanzen. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen, die im Rahmen behördlich angeordneter Maßnahmen zur Eindämmung von Schädlingen oder Krankheiten (beispielsweise Feuerbrand) entstehen. Der Zuschuss leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Produktivität und zum Schutz von Umwelt und Naturräumen in der Region.

Voraussetzung für einen positiven Förderbescheid ist die fristgerechte Antragstellung vor Beginn der vorgesehenen Schutzmaßnahmen sowie eine fachkundige Abnahme durch Sachverständige. Nach Eingang der Förderungszusage kann die Umsetzung erfolgen; die Abwicklung erfolgt über das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, das auch die Einhaltung der widmungsgemäßen Mittelverwendung kontrolliert. Förderfähige Ausgaben umfassen sowohl die Kosten für die fachgerechte Beseitigung befallener Pflanzen als auch den Ersatzaufwand für neu anzuschaffende Kulturpflanzen. Dieses Programm richtet sich an alle Personen, die durch eine behördliche Verfügung zu Pflanzenschutzmaßnahmen verpflichtet sind und trägt wesentlich zu Energieeffizienz, Klimaschutz sowie zum nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.