Förderung Innovation
Förderung für KMU aller Branchen und Gründer:innen in Wien zur Entwicklung neuartiger Produkte, Technologien und Dienstleistungen. Einreichungen bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Entwicklung von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen in Gründung und ihre Projektpartner, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Technologietransfer in Wien zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Externe Dienstleistungen (Beratung, Entwicklung, Zertifizierung)
- Investitionen in bauliche Maßnahmen, Maschinen, Anlagen, Geräte
- Prototypenbau, Versuchs- und Testreihen
- Patente und Schutzrechte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten des laufenden Tagesgeschäfts
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Wien
- KMU gemäß EU-Definition
- Mindestprojektgröße 30.000 €
- Vorhaben muss nach Einreichung starten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Antragsbestätigung
- De-minimis-Erklärung
- Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Lebensläufe der Projektleitung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Wirtschaftlichkeit
- Qualifikation der Projektleitung
Beschreibung
Die Förderung Innovation der Wirtschaftsagentur Wien richtet sich an in Wien ansässige Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen und deren Projektpartner:innen wie Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder gemeinnützige Vereine. Ziel ist die Entwicklung neuartiger Produkte, Technologien und Dienstleistungen, um Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Technologietransfer in der Bundeshauptstadt nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Projekte mit einer Mindestgröße von 30.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Die Förderquote beträgt je nach Unternehmensgröße 35 % bis 45 %, bei einer maximalen Fördersumme von 300.000 Euro pro Vorhaben. Förderfähig sind u. a. Personalkosten, externe Dienstleistungen (Beratung, Entwicklung, Zertifizierungen), Investitionen in Maschinen, Anlagen, Prototypenbau, Testreihen sowie Ausgaben für Patente und Schutzrechte. Nicht gefördert werden rückwirkende Kosten und laufende Betriebsausgaben.
Einreichungen sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich, mit wiederkehrenden Stichtagen am 31. Dezember 2025, 30. April 2026 und 31. August 2026. Voraussetzung für die Antragstellung sind u. a. ein vollständig ausgefüllter Förderantrag mit Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letzte Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie die Lebensläufe der Projektleitung. Die Bewertung erfolgt anhand des Innovationsgehalts, der Wirtschaftlichkeit und der Qualifikation der Projektleitung durch eine unabhängige Jury. Mit dieser Fördermaßnahme werden innovative KMU-Vorhaben optimal unterstützt, um wegweisende Entwicklungen in Wien voranzutreiben.
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