Förderung innovativer Energietechnologien
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum fördert innovative Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben in Energietechnologien zur Unterstützung des CO₂-armen Übergangs in eine klimaneutrale Wirtschaft. Anträge sind bis 2027 jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Innovationsprojekten in den Bereichen erneuerbare Energien, rationelle Energieerzeugung und ‑nutzung, Energiespeicherung sowie Netzintegration, um den CO₂-armen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft in Hessen voranzutreiben.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben (Standardeinheitskosten)
- Gemeinkostenpauschale
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entwicklungs-, Pilot- oder Demonstrationsvorhaben
- Übertragbarkeit der Technologien auf vergleichbare Anwendungsfälle
- Mindestförderkosten von 400.000 € für Einzelvorhaben bzw. 100.000 € für Durchführbarkeitsstudien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenskizze
- Vorhabenbeschreibung
- Antragsformular im WIBank-Kundenportal
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Übertragbarkeit
- Beitrag zur Energiewende
- Klimaschutzwirkung
Beschreibung
Förderung innovativer Energietechnologien in Hessen ermöglicht Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen, Genossenschaften, Interessenverbänden, Vereinen und Stiftungen die Realisierung von Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur CO₂-armen Transformation der Wirtschaft. Im Fokus stehen Projekte aus den Bereichen erneuerbare Energien, rationelle Energieerzeugung und ‑nutzung, Energiespeicherung sowie Netzintegration. Voraussetzung ist die Übertragbarkeit der Technologien auf vergleichbare Anwendungsfälle. Einzelvorhaben müssen mindestens 400.000 € Fördersumme aufweisen, Durchführbarkeitsstudien mindestens 100.000 €. Antragsberechtigt sind zudem Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften. Innovationsgehalt, Beitrag zur Energiewende und Klimaschutzwirkung bilden zentrale Bewertungskriterien.
Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten, eine Gemeinkostenpauschale sowie Sachkosten. Eine unverbindliche Vorabprüfung mit Einreichung einer Vorhabenskizze bei der HA Hessen Agentur GmbH empfiehlt sich, bevor der vollständige Antrag im WIBank-Kundenportal gestellt wird. Die Hessen Agentur berät kompetent inhaltlich und fördert gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eine effiziente Bewilligung. Einreichungen sind fortlaufend bis zum Programmende am 31.12.2027 möglich und eröffnen innovative Wege zur klimaneutralen Energiezukunft in Hessen.
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