Förderung innovativer Energievorhaben - experimentelle Entwicklung
Förderprogramm in Hessen für experimentelle Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Energiespeicherung und Netzintegration. Anträge jederzeit über das WIBank-Kundenportal möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Entwicklungsvorhaben, in denen neue Strategien, Technologien oder Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie oder zur Netzintegration entwickelt oder angewendet werden. Die Vorhaben müssen übertragbar sein, die Ziele des Hessischen Energiegesetzes unterstützen und zur Verringerung klimarelevanter Emissionen beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten (Standardeinheitskosten)
- Gemeinkostenpauschale (15% der Personalkosten)
- Betriebskosten für Strom, Gas und Wärme
- Mietkosten für Anlagenräume
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entwicklungsvorhaben mit förderfähigen Kosten ≥ 400.000 €
- Teilvorhaben in Verbundvorhaben mit förderfähigen Kosten ≥ 100.000 €
- Sitz oder Niederlassung in Hessen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenbeschreibung
- Vorhabenskizze
- Antrag über das WIBank-Kundenportal
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Übertragbarkeit auf weitere Anwendungsfälle
- Beitrag zur Energiewende
- Umwelt- und klimafreundliche Auswahlkriterien
Beschreibung
Das Programm zur experimentellen Entwicklung innovativer Energievorhaben in Hessen fördert wegweisende Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie Energiespeicherung und Netzintegration. Gefördert werden Entwicklungsvorhaben, in denen neue Strategien, Technologien oder Verfahren entwickelt oder angewendet werden, die sich auf weitere Anwendungsfälle übertragen lassen und einen Beitrag zur Umsetzung des Hessischen Energiegesetzes leisten. Ziel ist die Verringerung klimarelevanter Emissionen durch technologische, ökonomische oder ökologische Verbesserungen bestehender Lösungen. Förderfähig sind Personalkosten auf Basis von Standardeinheitskosten, eine Gemeinkostenpauschale von 15 % der Personalkosten sowie Betriebskosten für Strom, Gas und Wärme und Mietkosten für Anlagenräume. Die Gesamtfördersumme richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Ausgaben und kann je nach Antragstellenden zwischen 25 % und 90 % betragen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften mit Sitz oder Niederlassung in Hessen. Einzelfördervorhaben müssen mindestens 400.000 € förderfähige Kosten aufweisen, Teilvorhaben in Verbundvorhaben mindestens 100.000 €. Die Antragstellung erfolgt jederzeit digital über das WIBank-Kundenportal. Zur Vorbereitung wird eine Vorhabenskizze empfohlen, gefolgt von der Einreichung einer detaillierten Vorhabenbeschreibung. Fachliche Beratung bieten die HA Hessen Agentur GmbH für Energietechnologien und die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH für Energieeffizienzmaßnahmen. Nach positiver inhaltlicher Begutachtung erfolgt die formale Prüfung durch die WIBank und bei erfolgreicher Bewertung die Bewilligung des Zuschusses. Interessierte Projektträger:innen finden alle erforderlichen Unterlagen, Merkblätter und den aktuellen Förderaufruf im Downloadbereich des Kundenportals.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.