Förderung innovativer Energievorhaben - Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Förderung innovativer Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Hessen. Anträge jederzeit über das Kundenportal der WIBank möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Entwicklung und Erprobung neuer Strategien, Technologien oder Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, rationellen Energieerzeugung und -verwendung, Energiespeicherung oder Netzintegration. Die Vorhaben sollen übertragbar sein, zur Umsetzung der Energiewende in Hessen beitragen und klimarelevante Emissionen reduzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Gemeinkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Hessen
- Mindestausgaben von 400.000 € für Einzelvorhaben bzw. 100.000 € für Teilvorhaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenbeschreibung
- Vorhabenskizze
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Transferfähigkeit der Technologie
- Umwelt- und klimafreundliche Kriterien
Beschreibung
Diese Förderinitiative unterstützt innovativ ausgerichtete Pilot- und Demonstrationsvorhaben in Hessen, die neuartige Strategien, Technologien und Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, rationellen Energieerzeugung sowie zur Energiespeicherung und Netzintegration entwickeln und erproben. Ziel ist die Übertragbarkeit der Resultate auf vergleichbare Anwendungsfälle, um die Umsetzung der Energiewende im Land voranzutreiben und klimarelevante Emissionen nachhaltig zu senken. Gefördert werden Projekte, die einen technologischen, ökonomischen oder ökologischen Mehrwert gegenüber marktgängigen Lösungen erwarten lassen und erste Praxiserfahrungen in beispielhaften Anlagen liefern. Die Initiative orientiert sich dabei an den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 und berücksichtigt umwelt- und klimafreundliche Auswahlkriterien, die im zugehörigen Förderaufruf näher erläutert werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Körperschaften, Genossenschaften, Verbände, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Hessen. Einzelvorhaben müssen über Mindestausgaben von 400.000 Euro verfügen, Teilvorhaben in Verbünden mindestens 100.000 Euro. Zuschüsse decken 30 % bis 50 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Personalausgaben, Sachausgaben und Gemeinkosten – ab. Eine Einreichung ist jederzeit über das digitale Kundenportal der WIBank möglich; eine Vorhabenskizze dient als Grundlage für die fachliche Erstberatung durch die Hessen Agentur oder die LandesEnergieAgentur Hessen. Nach positiver Begutachtung und formaler Prüfung erfolgt die Bewilligung durch die WIBank. Expert:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung begleiten das Verfahren und stehen für weiterführende Fragen zur Verfügung.
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