Förderung innovativer und modellhafter Jugendaktivitäten
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für innovative und modellhafte Jugendaktivitäten in Niederösterreich. Anträge können jederzeit nach Einlangen eines formlosen Ansuchens gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden innovative oder modellhafte Aktivitäten junger Niederösterreichischer Landesbürgerinnen und Landesbürger für die außerschulische Jugenderziehung, sofern diese nicht vorwiegend kommerziellen Zwecken dienen und von besonderem Wert und Interesse sind.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formloses Ansuchen einreichen
- NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger unter 25 Jahren
- Innovative oder modellhafte Aktivitäten
- Nicht vorwiegend kommerzielle Gründe
- Außerschulischer Wert für die Jugenderziehung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktionspapier (Beschreibung der geplanten Aktivität)
- Kostenvoranschläge, Kostenaufstellungen, Finanzierungskonzept oder Finanzierungsübersicht
- Nachweis nicht kommerzieller Durchführung
- Vereinsstatuten (für rechtlich organisierte Gruppen)
- Schriftliche Erklärung (für rechtlich nicht organisierte Gruppen)
- Unterfertigte Fördererklärung
Beschreibung
Die Initiative fördert innovative und modellhafte Aktivitäten junger Niederösterreicher:innen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung. Gefördert werden Projekte, die von NÖ-Jugendorganisationen oder rechtlich nicht organisierten Gruppen von Landesbürger:innen unter 25 Jahren eigenverantwortlich und nicht überwiegend kommerziell umgesetzt werden. Dabei kann ein breites Spektrum an Themen abgedeckt werden, etwa kulturelle, sportliche, soziale oder ökologisch ausgerichtete Vorhaben, die zur Persönlichkeitsentwicklung, sozialen Teilhabe und Stärkung demokratischer Werte beitragen. Ein besonderer Wert liegt auf Projekten von herausragendem Interesse, die als Modell für zukünftige Angebote dienen können. Die Bereitstellung einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschüsse ermöglicht eine flexible finanzielle Unterstützung, um kreative Konzepte zügig zu realisieren und nachhaltig wirken zu lassen. Es besteht keine feste Einreichfrist, Anträge können laufend eingereicht werden.
Ein formloses Ansuchen kann jederzeit eingereicht werden, unmittelbar nach der Einreichung erfolgt eine kostenfreie Erstberatung durch das Landesjugendreferat. Zur vollständigen Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: eine präzise Projektbeschreibung (Aktionspapier), detaillierte Kostenvoranschläge oder eine Finanzierungsübersicht, ein Nachweis der nicht kommerziellen Durchführung, die Vereinsstatuten (bei organisierten Gruppen) beziehungsweise eine schriftliche Erklärung (bei informellen Gruppierungen) sowie eine unterzeichnete Fördererklärung. Nach Prüfung durch die Abteilung Finanzen der Niederösterreichischen Landesregierung wird über die Vergabe entschieden. Im Anschluss an das Projekt ist ein Verwendungsnachweis mit saldierter Kostenaufstellung sowie ein Erfahrungsbericht einzureichen; auf Wunsch kann eine Besichtigung stattfinden. Diese Förderung unterstützt die nachhaltige Umsetzung kreativer Jugendprojekte und begleitet junge Menschen in ihrer projektbezogenen Lernentwicklung.
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