Förderung internationaler Projekte im Kunst- und Kulturbereich
Die Förderung internationaler Projekte im Kunst- und Kulturbereich durch die Sektion Kunst und Kultur des Bundesministeriums in Wien ist seit 01.01.2013 laufend verfügbar. Antragsteller können Kulturinstitutionen, Vereine und natürliche Personen sein.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Unterstützung internationaler Kunst- und Kulturprojekte zur nachhaltigen Verankerung zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft und zur Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Relevanz für die Entwicklung des österreichischen Kunst- und Kulturlebens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Antragsformular
Bewertungskriterien
- Relevanz für die Entwicklung des österreichischen Kunst- und Kulturlebens
Beschreibung
Die kontinuierlich angebotene Förderung internationaler Projekte im Kunst- und Kulturbereich der Sektion Kunst und Kultur des Bundesministeriums in Wien unterstützt seit dem 01.01.2013 grenzüberschreitende Vorhaben aus den Themenfeldern Kultur sowie Kultur & Medien. Mit dem Ziel, zeitgenössische Kunst nachhaltig in der Gesellschaft zu verankern und stabile Rahmenbedingungen für Kunstschaffende zu gewährleisten, werden internationale Ausstellungen, Konzerte, Symposien und vergleichbare Formate gefördert. Das jährliche Budget beträgt rund 0,78 Mio. Euro und wird als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses flexibel nach Projektumfang vergeben. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Diversität künstlerischer Impulse weiterzuentwickeln und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Antragsberechtigt sind Interessenverbände oder sonstige Vereine, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Wien. Die Vergabe erfolgt fortlaufend unter Berücksichtigung der Relevanz für die Entwicklung des österreichischen Kunst- und Kulturlebens, die als wesentliches Bewertungskriterium dient. Für die Antragstellung ist das Allgemeine Antragsformular einzureichen und ein überzeugendes Projektkonzept nachzuweisen; die Begutachtung übernimmt ein Gremium aus Expert:innen der Sektion. Die Fördervoraussetzungen und detaillierten Kriterien sind im Transparenzportal dokumentiert. Dank der flexiblen Einreichfrist können Projektpläne unabhängig vom Budgetjahr gestartet und bedarfsorientiert umgesetzt werden.