Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)“
Zuschuss für studienvorbereitende Sprachkurse (Deutsch C1, Englisch B2), Seminare und fachspezifische Vorbereitungskurse für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleiberecht zur Aufnahme oder Fortsetzung eines Hochschulstudiums in Deutschland. Förderung bis zu 30 Monate, bundesweit, Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleiberecht bei studienvorbereitenden Sprachkursen, Seminaren, fachspezifischen Vorbereitungskursen zum Studienkolleg und zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- oder Hochschulreife, um ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für studienvorbereitende Sprachkurse Deutsch (C1) und Englisch (B2)
- Kosten für Seminare zur Studien- und Prüfungsvorbereitung
- Gebühren für fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und zur Hochschulreife
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bleiberecht in Deutschland (z. B. Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel oder Familiennachzug)
- Nicht vollzeitschulpflichtig und bei Antragsaufnahme jünger als 30 Jahre
- Kein Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck
- Kurse und Seminare müssen dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule (GF-H) entsprechen
Bewertungskriterien
- Nachweis des Bleiberechts
- Übereinstimmung der Kurse mit dem GF-H Kurskonzept
- Keine gleichzeitige Förderung für denselben Zweck
Beschreibung
Das Förderprogramm „Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)“ unterstützt junge Zuwander:innen mit Bleiberecht in ganz Deutschland bei der Studienvorbereitung und beim Hochschulzugang. Es gewährt einen Zuschuss für studienvorbereitende Sprachkurse in Deutsch (Niveau C1) und Englisch (Niveau B2) sowie für Seminare und fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- oder Hochschulreife. Die Förderung ist bundesweit verfügbar und kann maximal über 30 Monate in Anspruch genommen werden. Anträge sind fortlaufend möglich und werden über die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) geprüft und empfohlen. Träger des Programms ist die Otto Benecke Stiftung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Teilnahmeberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwander:innen unter 30 Jahren mit anerkanntem Bleiberecht, etwa im Rahmen von Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz oder Familiennachzug. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass kein Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck besteht und dass die besuchten Kurse dem GF-H-Kurskonzept entsprechen. Gefördert werden ausschließlich Kurs- und Seminargebühren, die im direkten Zusammenhang mit der Studienvorbereitung stehen. Das Programm zielt darauf ab, chancengleiches Hochschulstudium zu ermöglichen und die individuelle Studienfähigkeit nachhaltig zu stärken. Weitere Informationen zur Antragstellung und Beratung erfolgen direkt über die GF-H-Bildungsberatungsstellen.