Zuschuss

Förderung Kinderferien-Aktivwochen

Das Land Steiermark fördert einkommensschwache Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehende bei der Teilnahme ihrer Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren an mindestens 5-tägigen Ferien-Aktivwochen (mit Übernachtung oder Tagesbetreuung) mit einer Beihilfe von 80 % der Turnuskosten.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
16.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: 80%

Förderziel

Unterstützung berufstätiger Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Ermöglichung von Kinder-Ferien-Aktivwochen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien in der Steiermark.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Berufstätiger Elternteil mit Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • Bezug von Familienbeihilfe des Bundes für das Kind
  • Kind im Alter von 5 bis 15 Jahren
  • Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Aktivwoche mit Übernachtung oder Tagesbetreuung (mindestens 8 Stunden)
  • Durchschnittliches monatliches Familieneinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldezettel der antragstellenden Person und aller im Haushalt lebenden Personen
  2. Nachweis über den Erhalt der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder aktueller Auszahlungsbeleg)
  3. Unterlagen über weitere Förderungszusagen anderer Stellen und Ämter
  4. Einkommenssteuerbescheid des zweitvorangegangenen Jahres (Semester-, Oster-, Pfingstferien) bzw. des vorangegangenen Jahres (Sommer-, Herbstferien)
  5. Nachweise über weitere Einnahmen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Pensionen, Unterhaltszahlungen o. Ä.)

Beschreibung

Das Land Steiermark fördert mit einer freiwilligen Beihilfe die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien, Mehrkindfamilien sowie Alleinerziehenden an Ferien-Aktivwochen. Ziel der Maßnahme ist es, berufstätige Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entlasten und Kindern im Alter von 5 bis 15 Jahren eine leistbare, betreute Feriengestaltung zu ermöglichen. Gefördert wird die Teilnahme an mindestens fünftägigen Angeboten – wahlweise mit Übernachtung oder mit ganztägiger Betreuung von mindestens acht Stunden – durch einen Zuschuss in Höhe von 80 % der Turnuskosten. Anspruchsberechtigt sind berufstätige Elternteil:innen, Adoptiv- und Pflegeeltern bzw. Erziehungsberechtigte mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in der Steiermark und Familienbeihilfebezug für das Kind bzw. die Kinder.

Die Gewährung der Beihilfe setzt ein durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle voraus und erfolgt nur für Angebote, die von anerkannten Trägerorganisationen gemäß den Richtlinien für Kinder-Ferien-Aktivwochen durchgeführt werden. Dem Antrag sind u. a. Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen, Nachweise über den Familienbeihilfeanspruch, Einkommenssteuerbescheide für das entsprechende Feriensemester sowie Belege über weitere Einkommen und Förderzusagen beizulegen. Die Antragstellung muss mindestens vier Wochen (online) bzw. sechs Wochen (analog) vor Ferienbeginn erfolgen; die Entscheidung erfolgt schriftlich. Informationen zum elektronischen Einreichverfahren und Hilfestellungen erteilen das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 – Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagement.

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