Förderung Kinderschutz, Familie und Bildung der Egon Gmyrek Stiftung bR
Die Egon Gmyrek Stiftung bR unterstützt unbürokratisch Projekte und Institutionen in Stadt und Landkreis Gifhorn in den Bereichen Kinderschutz, Familie und Bildung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Institutionen zur Stärkung des Kinderschutzes, Unterstützung von Familien in Notlagen sowie zur Verbesserung von Bildungsangeboten und Chancengerechtigkeit in Gifhorn.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit im Stadt- und Landkreis Gifhorn
- Projektbezug zu Kinderschutz, Familienhilfe oder Bildungsförderung
- Unbürokratische Abwicklung
Beschreibung
Die Egon Gmyrek Stiftung bR fördert als gemeinnützige Einrichtung in Niedersachsen unbürokratisch Projekte und Institutionen im Stadt- und Landkreis Gifhorn. Schwerpunkte liegen auf Kinderschutz, Familienhilfe sowie Bildung und Aus- & Weiterbildung. Ziel ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu sichern, Familien in akuten Notlagen zu unterstützen und Chancengerechtigkeit durch verbesserte Bildungsangebote zu stärken. Gefördert werden beispielsweise Fachberatungsangebote gegen Gewalt, Einmalhilfen für Familien in finanzieller Not sowie Schulassistenz- und Integrationsmaßnahmen an Gifhorner Grundschulen. Diejenigen, die sich für soziale, kulturelle oder religiöse Bildungsprojekte einsetzen, können jederzeit eine Antragstellung vornehmen und von einer zielgerichteten Sponsoringförderung profitieren.
Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeit im Fördergebiet. Antragstellende müssen einen thematischen Projektbezug zu Kinderschutz, Familienhilfe oder Bildungsförderung nachweisen und sich für eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung entscheiden. Begünstigt sind Kinder und Jugendliche, Familien in belasteten Lebensumständen sowie Geflüchtete und Migrant:innen, die in der Region passgenaue Hilfs- und Bildungsangebote erhalten. Aufgrund der jederzeit offenen Antragsfrist können Förderanträge flexibel eingereicht werden, sodass Initiativen ohne langwierige Fristen direkt in die Umsetzung gelangen können.
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